Ausgangslage
Abgesehen vom Eigenverkauf der Hersteller in den Gründerjahren ist der ältestete und arrivierteste Vertriebskanal derjenige des Markenhändlers. Die Markenhändler sind vom Hersteller für den Verkauf seiner Autos autorisiert, erhalten Werbeunterstützung, sind aber auch an detailliert vorgegebene Fahrzeugverkaufs- und Ersatzteilpreise gebunden. Im Neuwagenbereich findet man beim Markenhändler Angebote (B2B und B2C) wie:
- Bestellfahrzeug
- Auto aus Vorbestellung
- Auto ab Ausstellungsraum
- Jahreswagen
- Auto-Sonderaktion
- Auto-Auslaufmodell
Markenhändler-Vorteile
- Erhältlichkeit der gesamten Modell- und Ausstattungs-Palette
- Gewährung der Hersteller-Garantien
- zB 3 Jahre oder 100‘000 km
- Inbegriffene Serviceleistungen bis zu bestimmten Fz-Alter bzw. Fz-Laufleistung
- zB 3 Jahre oder 100‘000 km
Markenhändler-Nachteile
- Hohe Verkaufpreise
Occasionshandel beim Markenhändler
Viele Markenhändler pflegen nicht nur das NEUWAGEN-Geschäft, sondern handeln mit OCCASIONEN aus sog. „Inzahlungsgabe Käufer-Altwagen“.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.