Ausgangslage
Abgesehen vom Eigenverkauf der Hersteller in den Gründerjahren ist der ältestete und arrivierteste Vertriebskanal derjenige des Markenhändlers. Die Markenhändler sind vom Hersteller für den Verkauf seiner Autos autorisiert, erhalten Werbeunterstützung, sind aber auch an detailliert vorgegebene Fahrzeugverkaufs- und Ersatzteilpreise gebunden. Im Neuwagenbereich findet man beim Markenhändler Angebote (B2B und B2C) wie:
- Bestellfahrzeug
- Auto aus Vorbestellung
- Auto ab Ausstellungsraum
- Jahreswagen
- Auto-Sonderaktion
- Auto-Auslaufmodell
Markenhändler-Vorteile
- Erhältlichkeit der gesamten Modell- und Ausstattungs-Palette
- Gewährung der Hersteller-Garantien
- zB 3 Jahre oder 100‘000 km
- Inbegriffene Serviceleistungen bis zu bestimmten Fz-Alter bzw. Fz-Laufleistung
- zB 3 Jahre oder 100‘000 km
Markenhändler-Nachteile
- Hohe Verkaufpreise
Occasionshandel beim Markenhändler
Viele Markenhändler pflegen nicht nur das NEUWAGEN-Geschäft, sondern handeln mit OCCASIONEN aus sog. „Inzahlungsgabe Käufer-Altwagen“.
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:VerkehrsrechtEinleitung: Verkehrsrecht SchweizAutoren:AutorechtEinleitung zum AutorechtAutoren:Fahren im angetrunkenen Zustand ...Einleitung: Fahren im angetrunkenen ZustandAutoren:Geschwindigkeitskontrolle / Rada...Einleitung zur Geschwindigkeitskontrolle /...Autoren:FührerausweisentzugEinleitung zum FührerausweisentzugAutoren:Rotlichtkontrolle / Rotlichtüber...Einleitung zur Rotlichtkontrolle / Rotlich...
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht