Definition
- = Zusatz-Versicherungsdeckung zur Kaskoversicherung für Schäden, die ein unbekannter Dritter dem versicherten Fahrzeug zufügte
- Voraussetzung
- neuere Fahrzeuge
- oft zeitlich beschränkte Versicherungsdauer
- Voraussetzung
- Prämie als Gegenleistung für die Versicherungsdeckung
- Schadenfall
- Meistens verlangen Versicherer als Schadennachweis einen Polizeirapport
- Selbstbehalt
- Versicherungsdeckung nach Abzug des im Versicherungsvertrag vereinbarten Selbstbehalts
Deckung
- Sachschäden, gleichgültig wer im Zeitpunkt des Schadenereignisses das Fahrzeug lenkte
- Beulen
- Lackzerkratzungen
- Bemalungen des Fz
- Besprayungen des Fz
- Ein Teil böswilliger Beschädigungen Dritter wie Vandalenakte ist meistens durch die Kaskoversicherung abgedeckt
- Deckungssumme abhängig vom Versicherungsvertrag bzw. von der Kaskoart (Vollkasko oder Teilkasko)
Zwingend weitere Versicherung
Ergänzende, nicht obligatorische Versicherungen
» Weiterführende Informationen unter Exkurs: Fahrerflucht-Schadensdeckung
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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