Definition
- = Zusatz-Versicherungsdeckung zur Kaskoversicherung für Schäden, die ein unbekannter Dritter dem versicherten Fahrzeug zufügte
- Voraussetzung
- neuere Fahrzeuge
- oft zeitlich beschränkte Versicherungsdauer
- Voraussetzung
- Prämie als Gegenleistung für die Versicherungsdeckung
- Schadenfall
- Meistens verlangen Versicherer als Schadennachweis einen Polizeirapport
- Selbstbehalt
- Versicherungsdeckung nach Abzug des im Versicherungsvertrag vereinbarten Selbstbehalts
Deckung
- Sachschäden, gleichgültig wer im Zeitpunkt des Schadenereignisses das Fahrzeug lenkte
- Beulen
- Lackzerkratzungen
- Bemalungen des Fz
- Besprayungen des Fz
- Ein Teil böswilliger Beschädigungen Dritter wie Vandalenakte ist meistens durch die Kaskoversicherung abgedeckt
- Deckungssumme abhängig vom Versicherungsvertrag bzw. von der Kaskoart (Vollkasko oder Teilkasko)
Zwingend weitere Versicherung
Ergänzende, nicht obligatorische Versicherungen
» Weiterführende Informationen unter Exkurs: Fahrerflucht-Schadensdeckung
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.