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Autorecht

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Auto ab Ausstellungsraum

Rechtsgebiet:
Autorecht
Stichworte:
Autorecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Definition

  • Ausstellungsauto   =       Fahrzeug, welches nur mit der vorgegebenen Konfiguration (Motorisierung, Exterieur, Interieur und ohne Individualisierung (ausser vielleicht die Felgen o.ä.) gekauft werden kann
  • Wie lange darf ein Ausstellungs-Auto als Neuwagen verkauft werden?
    • Abgrenzungen
      • Autoalter weniger 10 – 12 Monate
        • Auto gilt als fabrikneu
        • Auto ist keine Occasion
        • Auto wird als sog. Jahreswagen qualifiziert
      • Autoalter mehr als 10 – 12 Monate
        • Auto ist nicht mehr fabrikneu + kein Jahreswagen mehr
        • Auto gilt als Occasion
      • Zwischenzeitliche Modellveränderungen
        • Abgrenzung zwischen Neuwagen, Jahreswagen und Occasion je nach Alter und up dates bzw. Mass der zwischenzeitlichen Facelifts des Herstellers
          • angesichts der heutigen, nicht mehr programm-gebundenen Aktualisierungspraxis der Hersteller Beurteilung im individuell konkreten Einzelfall erforderlich
          • Jahreswagen
          • Gebrauchtwagen
  • Synonyme
    • Fabrikneuer Wagen
      • sofern Produktion weniger als 10 – 12 Monate vorher stattfand / siehe Abgrenzungen oben
    • Lagerfahrzeug
      • v.a. da wo auch das „Fahrzeuglager“ in die Autoausstellung mit einbezogen ist

Vorteile

  • Konfiguration ist in natura ersichtlich
    • Neuwagen, bestellt aus dem Katalog oder mittels Konfigurator, bergen das Problem in sich, dass
      • das Auto optisch nicht erwartet aussieht
      • der Autoverkäufer einen Bestellfehler macht
  • Kaufpreis ist unveränderlich bekannt
    • Bei Neuwagen können sich zwischen Vertragsunterzeichnung und Ablieferung Preisaufschläge ergeben (vgl. AGB!)
  • Sofortiger Besitzantritt im Erwerbsfalle
    • Bei Neuwagen können sich Lieferverzögerungen einstellen
  • Grössere Rabattierungschance, da das „Auto dem Garagisten am Geld liegt“ (ausser es sei sein einziges Ausstellungsobjekt und das Ersatzauto für den Ausstellungsraum wird später erst geliefert)

Nachteile

  • Die vorgegebene Konfiguration muss kein Nachteil sein,
    • wenn der Händler das Gespür für eine klassische Ausstattung hat
    • wenn der Kaufinteressent kein auffälliges Interieur und Exterieur bzw. ein persönliche Individualisierung sucht (Autoverkäufer verweisen solche Kaufinteressenten auf die Möglichkeit „Bestellfahrzeug
  • Achtung
    • Neueste Version?
      • Ist das Ausstellungsauto noch die neueste Version des Autoherstellers?
      • Autohersteller nehmen heute auch während der Modell-Intervalls up dates vor (technisch / optisch), ohne dass es der sog. „Halbzeit-Facelift“ zu sein braucht
      • Bei fehlender Modellaktualität rechtfertigt sich eine Preisreduktion
    • Bereits einmal eingelöstes Fahrzeug?
      • War das „Ausstellungsauto“ einmal eingelöst, läuft u.E. ab diesem Datum die „Altersrechnung“ des Fahrzeugs, auch für spätere Wiederverkaufs-Bewertungen (EUROTAX usw.); weil der Händler die Verkehrszulassung und Ablieferung in der Regel selber organisiert, erfährt der Endkäufer meistens erst durch den Fahrzeugausweis (1. Inverkehrsetzung) oder durch Zufall von einem früheren Inverkehrsetzungsdatum

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