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Autorecht

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Auto-Auslaufmodell

Rechtsgebiet:
Autorecht
Stichworte:
Autorecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Definition

  • Auslaufmodell-Auto   =       Fahrzeuge, die noch verkauft werden, obwohl bereits das neue Modell angekündigt ist, kurz vor der Markteinführung steht oder sogar ganz neu im Ausstellungsraum des Händlers zu besichtigen ist, mit hersteller-autorisierten hohen Preisnachlässen

Vorteile

  • Sehr preisgünstige Neuwagen-Kaufgelegenheit
    • Gelegenheit für Käufer, die nicht ein topaktuelles Fahrzeug besitzen wollen
  • Schnellerer Besitzantritt im Erwerbsfalle
    • Bei Neuwagen können sich Lieferverzögerungen einstellen
  • Billigerer Preis + grössere Rabattierungschance

Nachteile

  • Das Auto ist tatsächlich schon veraltet, wenn es abgeliefert wird
    • Autokäufer, der böse gesagt, das Auto nur als sog. „fahrbaren Untersatz“ wertschätzt, wird dies nicht stören, da das Auto technisch neu ist und mit einem hervorragenden Kosten- / Nutzenverhältnis betrieben werden kann; Ausnahme: ein neues Modell wird wohl einen verbrauchsärmeren Motor aufweisen
  • Schnellere Reduktion des Wiederverkaufswertes
    • Die Wiederverkaufswertfrage kümmert jene Autokäufer nicht, die das Auto solange nutzen, bis es abbruchreif ist

Alternativen

  • Mit Autokauf zuwarten
    • Zuwarten und mit dem alten Auto weiterfahren (sofern dies möglich ist), bis die ersten „Gebrauchten“ oder Vorführfahrzeuge, Jahreswagen oder Dienstwagen auf dem Markt erhältlich sind
  • Preisbewusste Autokäufer

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