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Definition
- Firmenwagen (Dienstwagen) = Auto, welches ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer entgeltlich oder unentgeltlich für betriebliche und / oder private Zwecke zur Verfügung stellt
- Mehrere Firmenwagen bilden eine ganze „Flotte“
- Kleine Fahrzeugflotte: 2 bis 9 Autos
- Mittlere Fahrzeugflotte: 10 bis 29 Autos
- Grosse Fahrzeugflotte: ab 30 Autos
Vorteile
- Gerade der Flottenerwerb von Firmenwagen bietet verschiedene Vorteile
- Sonderpreise und Rabatte
- Vorteilhafte Serviceverträge (sofern und soweit nicht im Kaufpreis enthalten)
- Mitarbeiter kommen auf allen Wagen zu recht und müssen nicht auf verschiedene Fahrzeugmarken und –typen eingeschult werden; auch passieren durch die Übung auf gleichen Fahrzeugen weniger Bedienungsfehler und Unfälle
- Gleichbehandlung von Mitarbeitern gleicher Funktionsstufe
Nachteile
- Sowieso-Kosten bei geringem Nutzungs- bzw. Fahrbedarf
- Fragestellung nach der
- Nutzung von Mietautos
- Verwendung der Mitarbeiter-Autos gegen Entschädigung
- Nachteile bei Dienstwagen-Flotten
- Fahrzeug-Macken nach dem Erwerb
- Massenproblem beim Flottenerwerb
- Vorteil bei Leasing (Druck des Leasinggebers)
- Bei einer Flottenerneuerung ergeben sich Ablösungs- und Einschulungsfragen auf neue Fahrzeuge
- Schwierigkeiten bei Abschaffung einer Fringe-Benefits-Funktion
Weiterführende Informationen
Einsatzbereich für Dienstwagen
- Firmeninterner Einsatz
- Geschäftsleitung (mittleres und oberes Management)
- Technik/Produktion
- Vertriebsbereich/Vertriebsmitarbeiter
- Service/Handwerker
- Firmenauto als Anreiz für Mitarbeiter (Privatnutzung durch Arbeitnehmer)
Dienstwagenmarkt
- Geschlechterabhängiges Budget
- Männer ordern grundsätzlich teurere Autos als dies weibliche Führungskräfte tun
- Bevorzugte Automarken
- Die Markenfavoriten sind:
- Geschäftsleitung
- Finanzwesen und Marketing
- Technik, Produktion und Vertrieb
Dienstwagen-Finanzierung
- Leasing
- Grundsätzliches
- Leasing von Dienstwagen oder ganzen Flotten ist sehr populär; jedes zweite Unternehmen nutzt heute diese Finanzierungsart
- Vorteile
- Keine Bindung Eigenmitteln bzw. Liquidität
- Verbuchung der Leasingzinsen als Aufwand, anstatt Aktivierung der gekauften Autos mit Wertkorrektur durch einmalige Abschreibung oder sukzessiver Abschreibung
- Nachteile
- Leasing ist meistens teurer als die Eigenanschaffung, ausser der Unternehmer könne mit den infolge der Leasing-Variante nicht gebundenen Mitteln eine bessere Rendite erzielen (zB Erzielung eines Leverage-Effekts)
- Hinweise
- Full-Service-Leasing
- Streitpunkte
- bei Vertragsbeginn kalkulierter Restwert und effektiver Restwert klaffen auseinander
- Totalschaden
- Beim Versicherungsvertragsschluss darauf achten, dass der Versicherer mindestens den Wert deckt, den der Leasingnehmer dem Leasinggeber in einem solchen Fall schuldet
- Mehr- und Minderkilometer
- auf Minderkilometer-Abgeltung im Leasingvertrag bestehen
- Abnutzung oder Schäden und Mängel; was muss der Leasinggeber akzeptieren und was hat der Leasingnehmer zu ersetzen?
- Wartungskosten nach Rückgabe der Leasingfahrzeuge
- Weitere Informationen:
- Firmenauto-Finanzierung auf Kreditbasis
- Fragen Sie am Besten Ihre Hausbank bzw. weitere Banken, mit denen Sie zusammenarbeiten oder deren Leistungsfähigkeit testen wollen, und verlangen Sie die Offerte für einen Investitions- bzw. Blankokredit
- Um Fahrzeuge als Sicherheit zu verwenden, müsste die Kreditgebende Bank vom Kreditschuldner die Fahrzeugschlüssel erhalten und wegsperren;
- Die meisten Banken werden daher Kreditinteressierte – ohne Möglichkeit zur Leistung von Drittsicherheiten (Pfänder, Inhaber-Bürgschaft usw.) an die hauseigene Leasinggesellschaft verweisen
- Weitere Informationen
Dienstwagen-Versicherung
- Individuelle Versicherung
- Einzelfahrzeuge, die bestimmten Mitarbeitern als ihr persönliches Fahrzeug mit Eigenverantwortung übergeben werden, bieten meistens keine Probleme
- Flotten-Versicherung
- Abhängigkeit von Flottengrösse (kleine Flotte (2 – 9 Autos), mittlere Flotte (10 – 29 Autos) und grosse Flotten (ab 30 Fahrzeuge), wobei bei letzterer zusätzlich nach Fahrzeugart (Auto (PW), Lastwagen (LKW) oder Anhänger (Trailer) unterschieben wird
- Prämiensenkung durch Erhöhung Selbstbehalt und durch Senkung der (Flotten-)Schadenquote (zB durch Auswahl, Schulung und überwachten Einsatz (Fahrzeug in Verantwortlichkeit eines Mitarbeiters stellen / keine Selbstdisposition freier Fahrzeuge durch beliebiges Personal)
- Weitere Informationen
Dienstwagen-Fahrer
- Fuhrparknutzer werden meistens mit weiteren Hilfsmittel ausgerüstet wie
- Tankkarten, v.a. der Rabatte und sonstigen Vorteile wegen
- Kundenkarten für
- Pannenservice (Assistance TCS oder ACS)
- Inspektionen
- Autowäsche
- Verkehrs-Rechtsschutzversicherung
- Fahrtenbuch zur Erhebung des Privatanteils (je nach Überlassungsregelung bzw. Spesenreglement bzw. steuerlicher Handhabung etc.)
- Firmenwagen-Überlassungsvertrag
- Grundsätzliches
- Klare Nutzungsregeln und Festlegung der Rechte und Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer schaffen – bei klarer Redaktion – in der Regel Rechtssicherheit
- Zu vereinbarende Nutzungsregeln
- Verbot, das Fahrzeug zu verändern
- Vermeidung wegen folgender Risiken
- Verlust Herstellergarantie
- Haftung gegenüber Leasinggeber
- Entzug der Fahrzeugzulassungsbewilligung
- Verlust Versicherungsschutz
- etc.
- Mitarbeiterhaftung
- Geschäftsfahrt
- Bestimmung der Grobfahrlässigkeit
- Tanken des falschen Treibstoffs (bei Gericht umstritten)
- Alkoholfahrt
- Rotlichtmissachtung
- Berücksichtigung Verhältnismässigkeit von Schadenhöhe und Einkommen
- Privatfahrt
- Firmenwagen-Wegnahme
- Firmenwagen-Rückgabe bei Kündigung und Freistellung (Regelung meistens auch im Arbeitsvertrag bzw. im Rahmen des Vergütungssystems)
- Checkliste
Rechte und Pflichten beim Einsatz
- Rechte und Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer richten sich primär
- nach dem Arbeitsvertrag
- nach einer allfälligen Betriebsordnung
- ansonsten nach Gesetz (OR)
- Weitere Informationen
- Firmenautonutzung ohne Erlaubnis
Besteuerung des Firmawagens des Unternehmensinhabers
- Grundsätzliches
- Oltimer als Firmenwagen
- Abstimmung mit dem Steueramt erforderlich (Ruling); meistens werden solche Autos als Privatvergnügen dem Privatvermögen zugewiesen (aber keine Regel ohne Ausnahme)
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