Firmenwagen (Dienstwagen) = Auto, welches ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer entgeltlich oder unentgeltlich für betriebliche und / oder private Zwecke zur Verfügung stellt
Mehrere Firmenwagen bilden eine ganze „Flotte“
Kleine Fahrzeugflotte: 2 bis 9 Autos
Mittlere Fahrzeugflotte: 10 bis 29 Autos
Grosse Fahrzeugflotte: ab 30 Autos
Vorteile
Gerade der Flottenerwerb von Firmenwagen bietet verschiedene Vorteile
Sonderpreise und Rabatte
Vorteilhafte Serviceverträge (sofern und soweit nicht im Kaufpreis enthalten)
Mitarbeiter kommen auf allen Wagen zu recht und müssen nicht auf verschiedene Fahrzeugmarken und –typen eingeschult werden; auch passieren durch die Übung auf gleichen Fahrzeugen weniger Bedienungsfehler und Unfälle
Gleichbehandlung von Mitarbeitern gleicher Funktionsstufe
Nachteile
Sowieso-Kosten bei geringem Nutzungs- bzw. Fahrbedarf
Männer ordern grundsätzlich teurere Autos als dies weibliche Führungskräfte tun
Bevorzugte Automarken
Die Markenfavoriten sind:
Geschäftsleitung
BMW, Mercedes und Audi
Finanzwesen und Marketing
Audi
Technik, Produktion und Vertrieb
VW, Skoda, Opel und FORD
Dienstwagen-Finanzierung
Leasing
Grundsätzliches
Leasing von Dienstwagen oder ganzen Flotten ist sehr populär; jedes zweite Unternehmen nutzt heute diese Finanzierungsart
Vorteile
Keine Bindung Eigenmitteln bzw. Liquidität
Verbuchung der Leasingzinsen als Aufwand, anstatt Aktivierung der gekauften Autos mit Wertkorrektur durch einmalige Abschreibung oder sukzessiver Abschreibung
Nachteile
Leasing ist meistens teurer als die Eigenanschaffung, ausser der Unternehmer könne mit den infolge der Leasing-Variante nicht gebundenen Mitteln eine bessere Rendite erzielen (zB Erzielung eines Leverage-Effekts)
Hinweise
Full-Service-Leasing
Leistungsumfang
Dauer
Streitpunkte
bei Vertragsbeginn kalkulierter Restwert und effektiver Restwert klaffen auseinander
Totalschaden
Beim Versicherungsvertragsschluss darauf achten, dass der Versicherer mindestens den Wert deckt, den der Leasingnehmer dem Leasinggeber in einem solchen Fall schuldet
Mehr- und Minderkilometer
auf Minderkilometer-Abgeltung im Leasingvertrag bestehen
Abnutzung oder Schäden und Mängel; was muss der Leasinggeber akzeptieren und was hat der Leasingnehmer zu ersetzen?
Fragen Sie am Besten Ihre Hausbank bzw. weitere Banken, mit denen Sie zusammenarbeiten oder deren Leistungsfähigkeit testen wollen, und verlangen Sie die Offerte für einen Investitions- bzw. Blankokredit
Um Fahrzeuge als Sicherheit zu verwenden, müsste die Kreditgebende Bank vom Kreditschuldner die Fahrzeugschlüssel erhalten und wegsperren;
Die meisten Banken werden daher Kreditinteressierte – ohne Möglichkeit zur Leistung von Drittsicherheiten (Pfänder, Inhaber-Bürgschaft usw.) an die hauseigene Leasinggesellschaft verweisen
Einzelfahrzeuge, die bestimmten Mitarbeitern als ihr persönliches Fahrzeug mit Eigenverantwortung übergeben werden, bieten meistens keine Probleme
Flotten-Versicherung
Abhängigkeit von Flottengrösse (kleine Flotte (2 – 9 Autos), mittlere Flotte (10 – 29 Autos) und grosse Flotten (ab 30 Fahrzeuge), wobei bei letzterer zusätzlich nach Fahrzeugart (Auto (PW), Lastwagen (LKW) oder Anhänger (Trailer) unterschieben wird
Prämiensenkung durch Erhöhung Selbstbehalt und durch Senkung der (Flotten-)Schadenquote (zB durch Auswahl, Schulung und überwachten Einsatz (Fahrzeug in Verantwortlichkeit eines Mitarbeiters stellen / keine Selbstdisposition freier Fahrzeuge durch beliebiges Personal)
Klare Nutzungsregeln und Festlegung der Rechte und Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer schaffen – bei klarer Redaktion – in der Regel Rechtssicherheit
Zu vereinbarende Nutzungsregeln
Verbot, das Fahrzeug zu verändern
Vermeidung wegen folgender Risiken
Verlust Herstellergarantie
Haftung gegenüber Leasinggeber
Entzug der Fahrzeugzulassungsbewilligung
Verlust Versicherungsschutz
etc.
Mitarbeiterhaftung
Geschäftsfahrt
Bestimmung der Grobfahrlässigkeit
Tanken des falschen Treibstoffs (bei Gericht umstritten)
Alkoholfahrt
Rotlichtmissachtung
Berücksichtigung Verhältnismässigkeit von Schadenhöhe und Einkommen
Privatfahrt
Volle Haftung
Firmenwagen-Wegnahme
Firmenwagen-Rückgabe bei Kündigung und Freistellung (Regelung meistens auch im Arbeitsvertrag bzw. im Rahmen des Vergütungssystems)
Abstimmung mit dem Steueramt erforderlich (Ruling); meistens werden solche Autos als Privatvergnügen dem Privatvermögen zugewiesen (aber keine Regel ohne Ausnahme)
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