Bei einer Baukredit verpflichtet sich die Bank als Bürgin, gegenüber dem Gläubiger ihres Kunden für die Erfüllung der Hauptschuld einzustehen.
Der Baukredit charakterisiert sich als
- Finanzierung für den Neubau oder Umbau
- durch Kantonalbanken
- durch Regionalbanken
- durch Grossbanken
- Kredit
- mit sukzessiver Auszahlung nach Massgabe des Baufortschrittes
- mit Grundpfand-Sicherheit
- kurzfristiges Kreditgeschäft
- zwischen Baubeginn und Bauvollendung
- bis zur Konsolidierung in einem Hypothekardarlehen
- von sehr grosser wirtschaftlicher Bedeutung
Hinweise
Die Erläuterung des Baukreditsrechts erfolgt sach- und sicherheitsbedingt umfassend. Es kann daher sein, dass Hinweise erfolgen, die rechtsformbedingt oder rechtsgeschäftsbedingt nicht auf Banken als Bankbürgen anwendbar sind. Der Materien-Vollständigkeit wurde gegenüber einer Rechtsform- und Rechtsgeschäfts-Annahmen der Vorzug gegeben. Um Verständnis wird gebeten.
Überblick zum Baukredit | |
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Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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