Bei einer Baukredit verpflichtet sich die Bank als Bürgin, gegenüber dem Gläubiger ihres Kunden für die Erfüllung der Hauptschuld einzustehen.
Der Baukredit charakterisiert sich als
- Finanzierung für den Neubau oder Umbau
- durch Kantonalbanken
- durch Regionalbanken
- durch Grossbanken
- Kredit
- mit sukzessiver Auszahlung nach Massgabe des Baufortschrittes
- mit Grundpfand-Sicherheit
- kurzfristiges Kreditgeschäft
- zwischen Baubeginn und Bauvollendung
- bis zur Konsolidierung in einem Hypothekardarlehen
- von sehr grosser wirtschaftlicher Bedeutung
Hinweise
Die Erläuterung des Baukreditsrechts erfolgt sach- und sicherheitsbedingt umfassend. Es kann daher sein, dass Hinweise erfolgen, die rechtsformbedingt oder rechtsgeschäftsbedingt nicht auf Banken als Bankbürgen anwendbar sind. Der Materien-Vollständigkeit wurde gegenüber einer Rechtsform- und Rechtsgeschäfts-Annahmen der Vorzug gegeben. Um Verständnis wird gebeten.
Überblick zum Baukredit | |
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Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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