Aus ökonomischen Gründen kann es für einen Bauherrn empfehlenswert sein, einen Vorentscheid über die Bewilligungsfähigkeit eines Bauvorhabens zu verlangen.
Zu unterscheiden ist ein solcher Vorentscheid von einer blossen Auskunft der Behörden. Schlichte Auskünfte erlangen nur unter besonderen qualifizierten Umständen eine Rechtswirkung.
Der Vorentscheid hingegen ist grundsätzlich einem baurechtlichen Entscheid gleichgestellt. Er ist in gleicher Weise verbindlich, gültig und anfechtbar wie ein normaler baurechtlicher Entscheid.
Gegenüber Dritten tritt die Verbindlichkeit allerdings nur ein, wenn dies von der gesuchstellenden Partei explizit verlangt worden ist.
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