Die Anlassbezogenheit steht im Gegensatz zu einem den Bonus begründenden Dauersachverhalt.
Die Bonusausrichtung nach Anlass ist als Leistungsanreiz nur unter entsprechendem Sachverhalt adäquat. So sind als Ausrichtungsanlässe denkbar:
- Erteilung eines bestimmten Auftrags
- Vorzeitige Zielerreichung (zB Ablieferung Bauwerk; örtliche Zusammenführung von kostenintensiven dezentralen Betriebsstätten uam)
- Erreichen eines bestimmten Umsatzvolumens
- Erreichen einer vorgegebenen Gewinnschwelle
- Dienstjubiläum
- Unternehmensjubiläum
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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