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Bonusrecht

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Ermessensabhängiger Bonus

Rechtsgebiet:
Bonusrecht
Stichworte:
Bonusrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Beim ermessensabhängigen Bonus hängt das Mass von der Parteiabrede von Arbeitgeber und Arbeitnehmer ab:

Volles Ermessen des Arbeitgebers

  • ausdrücklicher oder konkludenter Vorbehalt der Freiwilligkeit der Bonusleistung
  • Hinzutreten des Bonus zum vereinbarten Lohn
  • Subsumtion unter den Tatbestand der Gratifikation gemäss OR 322d

Beschränktes Ermessen des Arbeitgebers

  • Leistung und Höhe des Bonus ist im freien oder durch vereinbarte Parameter eingeschränkten Ermessen des Arbeitgebers
  • Hinzutreten des Bonus zum vereinbarten Lohn

Weiterführende Informationen

» Gratifikation im Schweizer Arbeitsrecht

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