Die Gratifikation ist eine ausserordentliche Zulage (Sondervergütung), die zum Lohn hinzutritt und bei bestimmten Anlässen ausgerichtet wird. Sie hängt stets in einem gewissen Mass vom Willen des Arbeitgebers ab.
Auf dieser Website finden Sie Informationen zum Thema Gratifikation:
- Gesetzliche Grundlage der Gratifikation
- Abgrenzung der Gratifikation zum Bonus, zum 13. Monatslohn, zur Treueprämie und zur Mitarbeiterbeteiligung
- Rechtsnatur der Gratifikation
- Gratifikations-Arten
- Unterscheidung zwischen Gratifikation und Lohn
- Gratifikations-Anlässe
- Zielvereinbarung als Basis für die Gratifikation
- Anspruch
- Bedingte Gratifikation
- Gleichbehandlung
- Freiwilligkeitsvorbehalt
- Höhe der Gratifikation
- Anspruch pro rata temporis
- Kürzungen
- Auszahlungsform
- Rückzahlungspflicht
Weitere Informationen zu Lohn und Vergütung:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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