Bonuszahlungen unterliegen als Lohnbestandteil zusammen mit dem Fixlohn den üblichen Sozialversicherungsabgaben.
Dabei gelten folgende Regeln:
- Sozialabgabenentrichtung in zeitlicher Hinsicht
- während des laufenden Arbeitsverhältnisses
- Auszahlungszeitpunkt
- bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses
- Austrittsdatum
- Sozial- und steuerrechtliche Deklarationszeitpunkte können divergieren
- während des laufenden Arbeitsverhältnisses
- Sozialabgabenentrichtung bei Dividendenzahlungen?
- Befreiung von der Sozialabgabepflicht
- vgl. auch Mitarbeiterbeteiligungen: Gesetzliche Grundlagen der steuerlichen Aspekte
Weiterführende Informationen
» Mitarbeiterbeteiligungen: Sozialversicherungsrechtliche Aspekte