Einleitung
Arbeitgeber beginnen vor allem beim Top Management beachtliche Teile des Gesamtlohnes in Form von Boni auszurichten.
Das Schweizerische Bundesgericht hat mit seinem Leitentscheid BGE 129 III 276 die Thematik „eröffnet“, wonach je nach Situation der Bonus nicht nur der Gratifikationscharakter, sondern Lohncharakter enthalten könne.
vgl. » Akzessorietäts-Erfordernis
Arbeitnehmerbenachteiligung durch tiefe Fixlöhne
Lehre und Rechtsprechung begegnen der Tendenz, aus Anreizmotiven und betriebswirtschaftlichen Gründen Fixlöhne tief anzusetzen, skeptisch. Dabei werden folgende Bedenken ins Feld geführt:
- Unbillige Arbeitnehmerbenachteiligung
- Lohnbestimmung nach Gutdünken des Arbeitgebers
- Arbeitnehmerabhängigkeit von nicht direkt beeinflussbaren Unternehmensentwicklungen
Bonusvoraussetzung: Akzessorietät eines Grundlohnes
Bonus setzt immer einen festen Lohn voraus.
vgl. » Akzessorietäts-Erfordernis
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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