Eine Forderung kann durch eine sog. Personalsicherheit oder Realsicherheit gesichert werden.
Die Bürgschaft ist ein Vertrag, der zu den Personalsicherheiten gezählt wird. Zweck der Bürgschaft ist es, die Erfüllung einer Verpflichtung sicherzustellen.
Die häufigste Erscheinungsform ist die sog. Bankbürgschaft (oder Bürgschaftskredit / Kautionskredit).
Sicherungsmittel im Überblick |
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Personalsicherheiten: |
Realsicherheiten: |
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Wegen der grösseren Sicherheit wird in der Praxis die Realsicherheit bevorzugt. |
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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