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D & O – Directors and Officers Liability Insurance

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Einleitung zur Organhaftpflichtversicherung

Rechtsgebiet:
D & O – Directors and Officers Liability Insurance
Stichworte:
D & O, Directors and Officers Liability Insurance, Organhaftpflichtversicherung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Organhaftpflichtversicherungen (Directors and Officers Liability Insurances) entstammen dem Angelsächsischen und sind Versicherungen, die ein Unternehmen zugunsten ihrer Organe und leitenden Angestellten veranlasst. D & O schützt nicht das Unternehmen.

Versicherungsschutz für die Mitarbeiter oder für das Unternehmen

  • D & O (Directors and Officers Liability Insurances)
    • Versicherungsschutz für Organe und leitende Angestellte
  • E & O (Error & Omissions; AE) oder PI (Professionals Indemnity; BE)
    • Versicherungsschutz für das Unternehmen wegen Pflichtverletzungen seiner Mitarbeiter

Versicherung vor den Risiken einer aktienrechtlichen Verantwortlichkeit

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