Die Organhaftpflichtversicherungen (Directors and Officers Liability Insurances) entstammen dem Angelsächsischen und sind Versicherungen, die ein Unternehmen zugunsten ihrer Organe und leitenden Angestellten veranlasst. D & O schützt nicht das Unternehmen.
Versicherungsschutz für die Mitarbeiter oder für das Unternehmen
- D & O (Directors and Officers Liability Insurances)
- Versicherungsschutz für Organe und leitende Angestellte
- E & O (Error & Omissions; AE) oder PI (Professionals Indemnity; BE)
- Versicherungsschutz für das Unternehmen wegen Pflichtverletzungen seiner Mitarbeiter
Versicherung vor den Risiken einer aktienrechtlichen Verantwortlichkeit
- Organhaftung / Verantwortlichkeit
- Gründerhaftung
- Prospekthaftung
- VR-Haftung
- Revisorenhaftung
- Liquidatorenhaftung
- Business Judgement Rule
- Aktienrechtliche Klagen
- Verantwortlichkeitsklage
- Aktionäre
- Verwaltungsratsmitglied
- VR-Know-how
- VR-Audit
- Präventionsberatung
- D & O – Organhaftpflichtversicherung
- Shareholder Value
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.