Einleitung
Die K.O.-Analyse ist auch in der Schweiz ein sehr wichtiges Instrument.
Die K.O.-Analyse ist ein wichtiges Instrument für die Sichtbarmachung besonders negativer Ausprägungen. Sie beinhaltet:
- Analysewert (= IST-Wert)
- Als Analysewerte werden jene Werte eingesetzt, die das konkrete Kaufsobjekt beim jeweiligen Kriterium erfüllen
- K.O.-Wert (= SOLL-Wert)
- Als K.O.-Schwellenwerten werden angegeben, zu welchen Mindestwerten das Analyseobjekt für den Kaufinteressenten nur in Frage kommt.
- Bei sog. „Compulsory“ wird der Faktor 100 eingesetzt.
K.O.-Analyse-Arten
Folgende K.O.-Analysen sind vorzunehmen:
- K.O.-Analyse Markt- und Nutzung
- K.O.-Analyse Recht
- K.O.-Analyse Käuferkreis für den späteren Weiterverkauf (zB Exit).
Die K.O.-Analyse ist meistens die Vorstufe zur arbeits- und kostenintensiven Due Diligence.
Weiterführende Informationen
K.O.-Analyse Immobilie in physischer Hinsicht
Die K.O.-Analyse am physischen Objekt wird durch eine Gegenüberstellung faktoren-basierter IST- und SOLL-Werte vorgenommen.
Folgende Tabelle zeigt – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – den Aufbau einer möglichen Schwachstellen-Analyse auf.
K.O.-Analyse physisch Objekt
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K.O.-Kriterien | Analysewert % (IST) | K.O.-Wert % (SOLL) |
Flächenangebot (Objektgrösse) | ||
Flächengrundrisse (vielfältige Objektnutzbarkeit) | ||
Leerstand | ||
Renditeentwicklung | ||
Konkurrenzobjekte in der Nähe (in Planung / vor Fertigstellung) | ||
Verkehrsanbindung | ||
Nutzungsadäquanz | ||
Technologische Adäquanz | ||
Langfristige Werthaltigkeit | ||
Entwicklungsfähigkeit | ||
Mieterbonität | ||
Vertragsmanagement | ||
Bewirtschaftungsaufwand | ||
Instandhaltungsaufwand | ||
Spezielles |
K.O.-Analyse Immobilie in rechtlicher Hinsicht
Die K.O.-Analyse in rechtlicher Hinsicht beinhaltet:
- Entscheid Asset deal oder Share deal
- hard- und softfacts mit Auswirkung pro oder contra Immobilien-Erwerb
K.O.-Analyse rechtlich Objekt
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K.O.-Kriterien | Analysewert % (IST) | K.O.-Wert % (SOLL) |
ASSET DEAL | ||
Eigentumsart
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Nutzungsart
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Grundsteuer-Planung
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MWST
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SHARE DEAL | ||
Steuern
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Für den Erwerber, der eine Immobilie kauft, welche Anlagefonds und Anlagestiftungen nicht oder nur in begrenztem Umfang kaufen dürfen, muss damit rechnen, dass er im Wiederverkaufsfalle einem (stark) reduzierten Nachfragerkreis gegenübersteht. – Bekannt sind zB Minderheitsbeteiligungen an interessanten und wertigen Wohnüberbauungen, Einkaufscentern o.ä., die nur nach aufwändigen Bemühungen und mit Preisabschlägen veräussert werden konnten. Ebenso gibt es verschiedene moderne Immobilienareale mit Mischnutzung (Gewerbe/Wohnen), die wegen ihrer Strukturierung der Gewerbe- und Wohnanteile von Pensionskassen nicht erworben werden dürfen.
Eine deutlich negative Ausprägung einzelner Faktoren führt in der Regel zu einer Abstandnahme vom Kauf, es sei denn der Erwerber sei aufgrund seiner Expertise in der Lage, den negativen Analysewert zum Positiven zu verändern bzw. die Veränderung bilde gerade sein business case. Der negative Analysewert schlägt natürlich bei der Immobilienbewertung mit einem Abschlag zu Buche.
Der Erwerber einer schweizerischen Immobilie oder einer Beteiligung an einer Gesellschaft mit Immobilien in der Schweiz tut gut daran, die beiden K.O.-Analysen vorzunehmen. – Die K.O.-Analysen sind zugleich eine wesentliche Grundlage für die EXIT-Strategie des professionellen Immobilien-Investors.