Jede Partei ist bestrebt, für sich einen möglichst guten Preis zu erzielen, d.h. der Verkäufer einen möglichst hohen und der Käufer einen möglichst niedrigen. Die Parteien sind übereinstimmend bestrebt, die Opportunitäts- und Preisfindungskosten möglichst niedrig zu halten. Viele Käufer legen ein sog. habituelles Kaufverhalten (Kauf immer wieder des Gleichen) an den Tag.
Der Verkäufer will möglichst viele Kaufinteressenten den Kaufpreis hochbieten lassen; demgegenüber ist der Käufer an einem persönlichen, seine Bieter-Qualitäten im Zentrum haltenden Verkaufsverfahren interessiert:
Mit unterschiedlicher praktischer Bedeutung werden folgende Preisbildungs-Instrumente verwendet:
- Verhandlung
- Kleinobjekte: Direktverhandlungen der Parteien bzw. über den Immobilienmakler
- Grossobjekte: Verhandlungsführung durch Rechtsanwälte, zur klaren, rechtssicheren Verhandlungsführung bzw. zur Vermeidung unberechtigter Bindungsbehauptungen bzw. culpa in contrahendo
- Preisfixierung seitens eines Beteiligten (Verkäufer, Käufer oder beide [bei Nichtübereinstimmung = Dissens]
- Auktionssystem (intern)
- Versteigerung (extern) (auch: Immobiliengant)
Vom Verlag empfohlene Dienstleister / Beratungsunternehmen
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:HypothekarkreditEinleitung zu Hypothekar-Kredit / HypothekenAutoren:Zugehör / Mobiliar / InventarEinleitung: Zugehör / Mobiliar / InventarAutoren:ReservationsvertragEinleitung zum Reservationsvertrag in der ...Autoren:Facility ManagementEinleitung zum Facility ManagementAutoren:Immobilienbewertung / Immobilien...Einleitung zur Immobilienbewertung / Immob...Autoren:Unternehmensimmobilien / CREMEinleitung zu Unternehmensimmobilien / CREM
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht