Jede Partei ist bestrebt, für sich einen möglichst guten Preis zu erzielen, d.h. der Verkäufer einen möglichst hohen und der Käufer einen möglichst niedrigen. Die Parteien sind übereinstimmend bestrebt, die Opportunitäts- und Preisfindungskosten möglichst niedrig zu halten. Viele Käufer legen ein sog. habituelles Kaufverhalten (Kauf immer wieder des Gleichen) an den Tag.
Der Verkäufer will möglichst viele Kaufinteressenten den Kaufpreis hochbieten lassen; demgegenüber ist der Käufer an einem persönlichen, seine Bieter-Qualitäten im Zentrum haltenden Verkaufsverfahren interessiert:
Mit unterschiedlicher praktischer Bedeutung werden folgende Preisbildungs-Instrumente verwendet:
- Verhandlung
- Kleinobjekte: Direktverhandlungen der Parteien bzw. über den Immobilienmakler
- Grossobjekte: Verhandlungsführung durch Rechtsanwälte, zur klaren, rechtssicheren Verhandlungsführung bzw. zur Vermeidung unberechtigter Bindungsbehauptungen bzw. culpa in contrahendo
- Preisfixierung seitens eines Beteiligten (Verkäufer, Käufer oder beide [bei Nichtübereinstimmung = Dissens]
- Auktionssystem (intern)
- Versteigerung (extern) (auch: Immobiliengant)
Vom Verlag empfohlene Dienstleister / Beratungsunternehmen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.