Für die Beurteilung eines Grundstücks sind nicht nur die Gegenwarts-Risiken, sondern auch die Zukunftsrisiken und Unsicherheitsfaktoren zu beurteilen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Erwerber mangels Terminmärkte für Immobilien-Direktanlagen die Preisänderungsrisiken nicht auslagern kann. Folgende Unsicherheitsfaktoren fallen daher auf den Erwerber bzw. Grundeigentümer zurück:
- Generelle Immobilienpreis-Risiken
- Immobilienmarktentwicklung
- Immobilienpreis-Schwankungen (Immobilienuhr)
- Zuwanderung / Abwanderung ausländischer Mitarbeiter und / oder Unternehmen
- Veränderung des Kreditmarkts / Amortisationsrisiko
- Individuelle Immobilienpreis-Schwankungen
- Attraktivitätsverbesserung oder Attraktivitätsverlust des Standorts
- Nichteinzonung / Auszonung
- Nutzungsbeschränkungen
- Positive oder negative Entwicklung der Bewirtschaftung
- Aufwand
- Erhöhung Bewirtschaftungskosten
- Instandhaltung und Renovation
- Steuererhöhungen
- Ertrag
- Aufwand
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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