Seit Jahren liefern die schweizerischen Demographen ihre statistischen Prognosen zur Bevölkerungsüberalterung, zur Zunahme der Bewohner mit Migrationshintergrund und in jüngster Zeit die stark wachsende Zuwanderung von ausländischen Staatsangehörigen, die das Schweizerische Staats- und Wirtschaftssystem, aber auch die moderaten Steuern, überzeugen.
Durch Medienberichte, die politischen Diskussionen und insbesondere die direkte Demokratie, die den Stimmbürgern die Mitbestimmung erlaubt, sind alle diese Themen tagespräsent. Diese weltweit einzigartigen und weitgehenden Volksrechte bringen aufgrund übergreifender Interessenkonstellationen manchmal unerwartet Wählerschichten zusammen oder eigenartige Ergebnisse.
Das Positive der Volksmitwirkung kann sich natürlich auch negativ auswirken, insbesondere für Grundeigentümer:
- Erschwernis bei der Planbarkeit
- Gefährdung der Rechtssicherheit
- Beispiele: Zweitwohnungsinitiative, Kulturlandinitiative (ZH und Bund), keine Reduktion der Grundsteuern (ZH) und Initiative zur Abschaffung der Aufwandbesteuerung (je nach Kanton auch Pauschalbesteuerung bezeichnet) uam [Neidfaktor der Nichtbesitzenden]).
Die demografischen und volksrechts-bedingten Entwicklungen zeitigen natürlich in der Regel nur über Dauer gesamthafte Wirkungen. Im konkreten Einzelfall kann plötzlich und unerwartet Betroffenheit entstehen. Für den bereits Investierten ist eine solche Situation viel unangenehmer, als für den Investitionsbereiten, der vor einem Entscheid mit unklaren Grundlagen steht.
Ein Direktanlagen-Investor tut gut daran, sich mit den demografischen Entwicklungen zu befassen.