Einen Überblick zur Besteuerung von Immobilien bietet:
» Immobilienbesteuerung: Steuerarten
Als Besteuerungs-Anlässe sind vor allem die Folgenden anzuführen:
- Immobilien-Erwerb / Immobilien-Veräusserung
- Handänderungssteuer
- Nicht jeder Kanton kennt eine Handänderungssteuer
- Steuerpraxis jener Kantone, die ein Handänderungssteuer kenn, ist unterschiedlich
- Grundstückgewinnsteuer
- St. Galler-System (Objektbesteuerung bei Nicht-Privatimmobilien über die Ertrags- und Kapital-Besteuerung, mit Verrechnungsvorteilen vor allem bei der Verlustverrechnung)
- Zürcher System (reine Objektbesteuerung für alle Rechtsträger)
- Handänderungssteuer
- Immobilien-Bau
- MWST
- Immobilien-Nutzung
- Liegenschaftensteuer
- nicht jeder Kanton veranlagt Liegenschaftensteuern
- Steuerpraxis jener Kantone, die eine Liegenschaftensteuer kennen, ist unterschiedlich
- bei natürlichen Personen und Personengesellschaften
- Eigenmietwert-Besteuerung
- bei Optierung
- MWST
- Liegenschaftensteuer
Weiterführende Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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