Einen Überblick zur Besteuerung von Immobilien bietet:
» Immobilienbesteuerung: Steuerarten
Als Besteuerungs-Anlässe sind vor allem die Folgenden anzuführen:
- Immobilien-Erwerb / Immobilien-Veräusserung
- Handänderungssteuer
- Nicht jeder Kanton kennt eine Handänderungssteuer
- Steuerpraxis jener Kantone, die ein Handänderungssteuer kenn, ist unterschiedlich
- Grundstückgewinnsteuer
- St. Galler-System (Objektbesteuerung bei Nicht-Privatimmobilien über die Ertrags- und Kapital-Besteuerung, mit Verrechnungsvorteilen vor allem bei der Verlustverrechnung)
- Zürcher System (reine Objektbesteuerung für alle Rechtsträger)
- Handänderungssteuer
- Immobilien-Bau
- MWST
- Immobilien-Nutzung
- Liegenschaftensteuer
- nicht jeder Kanton veranlagt Liegenschaftensteuern
- Steuerpraxis jener Kantone, die eine Liegenschaftensteuer kennen, ist unterschiedlich
- bei natürlichen Personen und Personengesellschaften
- Eigenmietwert-Besteuerung
- bei Optierung
- MWST
- Liegenschaftensteuer
Weiterführende Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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