Die Evaluation der zu veräussernden Immobilien orientiert sich – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – an zB folgenden Aspekten:
- Eignerstrategie
- Trading-orientierte Eignerstrategie
- Anpassung der Eignerstrategie zur Trading-Gewichtung
- Übergewichtungen im Immobilien-Bestand
- geografisch
- nutzungsseitig
- wohnen
- Büro
- Gewerbe
- Objekt-Überalterungen
- Änderung des Anleger(risiko)profils
- Wechsel in andere Kapitalanlagemedien
- Börsen- oder marktzyklus-bedingt
- Veränderungen der Wirtschaftslage
- in der Schweiz
- weltweit
- in der Branche der Nutzer
- Grundsteuern
- Nach Erreichen der Besitzesdauer
- mit vertretbaren Steuerfolgen (zB Kanton Zürich / 10 Jahre Haltedauer)
- mit den optimalsten Steuerfolgen (zB Kanton Zürich / 20 Jahre Haltedauer)
- nach Eintreten einer optimalen Konstellation (aktueller Marktwert, Haltedauer und Preisentwicklung „vor 20 Jahren“ im Kanton Zürich)
- Nach Erreichen der Besitzesdauer
- Lebenszyklus
- Mieter
- Überalterung der Mieterschaft
- Zunahme der Mieterwechsel
- Veränderung in der Mieterschaft
- objektbedingt neuer Mieterfokus (einkommensschwache Mieter, Mieter mit Migrationshintergrund usw.)
- Objekt entspricht nicht mehr den aktuellen Nutzerbedürfnissen > Desinvestition
- Wohnen
- Nicht mehr zimmerzahl-orientiert, sondern nutzerorientiert, natürlich unter Beibehaltung einer Nutzervariabilität (zur Vermeidung eines zu engen Mieterfokus)
- Wohnungen für Singles, Konkubinatspaare oder 60+-Personen
- Dinkis (Double income no kids)
- Ältere Personen, die von einem EFH in eine Wohnung wechseln
- Familienwohnungen
- Grössere Räume
- Mehr Räume (double income three kids / Zimmer für au pair)
- Grössere Fenster
- Möglichkeit zur Kombination von Wohnen und Arbeiten
- Mehrgenerationenhäuser
- Seniorenimmobilien (Kombination von Wohnen und Pflege)
- Gewerbe
- Grossräume, individuell durch Mietereinbauten gestaltbar
- Hallen, die für Produktion, Lager und Transport individualisierbar sind
- Wohnen
- Erheblicher Unterhalts- und Erneuerungsbedarf > Desinvestition
- Entscheid des Eigners, Investitionen in Unterhalt und Erneuerung einem neuen Investoren zu überlassen
- Abbruchsituation > Desinvestition
- Entscheid des Eigners, den Ersatzneubau einem neuen Investoren zu überlassen
- Mieter
- Portefeuille-Standortbestimmung mit Ergebnis betreffend(e) Objekt(e) zu verkaufen
- Wertvermehrung trotz schwierigen Objekts / Chance zur Gewinnmitnahme
- Mittelbedarf (dauernd, momentan oder zyklisch)
- Arrondierungen
- Mietzinsreduktionen
- Aufwandsteigerungen
- Exitstrategie
- Eintritt einer Exit-Bedingung
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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