1. Eigennutzer
- Unternehmens-Eigentümer
- Verbreitung stark abnehmend (Reduktion auf Kernkompetenz / letzte 10 Jahre aufgrund share holder Value / CREM)
- Privat-Eigentümer
- Private Haushalte anzahlmässig am bedeutendsten
- Verbreitung aufgrund der Tiefzinsphase zunehmend
2. Kapitalanleger (jeder Art)
- Privatpersonen
- Verbreitung abnehmend, da Immobiliengesellschaft optional den Direktbesitz oder die indirekte Immobilienanlage für Dritte erlauben
- Institutionelle Anleger
- Kleinere Pensionskassen sind wegen des hohen Verwaltungsaufwands und der tiefen Rendite dazu übergegangen, ihre Direktanlageobjekte an Anlagestiftungen zu übertragen (Aufsicht bei BSV (BVG) und nicht bei FINMA (KAG); Nachteil: Grundsteuerproblematik; Vorteil: bilanzielle Möglichkeiten); einzelne Anlagefonds nutzen diesen Weg auch für ihre Immobilienakquise (zB CS 1a Immo PK)
Weiterführende Informationen
» RA U. Bürgi in PRIVATE 5/2009: Corporate Real Estate Management
» Corporate Real Estate und Auslagerungswellen
» Aktiengesellschaft: Gesetzliche und ökonomische Grundlagen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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