Vorteile der direkten Immobilienanlage
Die direkte Immobilienanlage weist folgende Vorteile auf:
1. Rechtsform
- Eigentumssicherheit
- Bei Immobilien im Alleineigentum Handlungs- und Entscheidungsfreiheit
- Keine (Gründungs- und Betriebs-)Kosten eines dazwischengeschalteten Rechtsträgers
2. Objekt- und Portfolio-Volumina
- Kein Zwang zu Gross-Portfolios (im Gegensatz zu indirekten, börsennotierten Immobilienanlagen)
- Kein Objektzwang (im Gegensatz zu Fondsimmobilien und Immobilien von Anlagestiftungen)
- Eigenverwaltung möglich / kein Managementzwang
3. Steuern
- Keine steuerliche Doppelbelastung
- Rechtzeitige Steuerplanung (oft Planungsbedarf, insbesondere wenn die Immobilien nicht im Privatvermögen, sondern in Betriebsvermögen gehalten werden)
- Gefahr oder Vorteil (je nach Kanton) der Qualifikation als gewerbsmässiger Liegenschaftenhändler) durch die Steuerbehörden
- Annahme der Steuerbehörden, dass der übliche Rahmen der privaten Vermögensverwaltung verlassen und eine gewerbliche bzw. unternehmerische Tätigkeit entfaltet wird
- Verlustverrechnung je nach Kanton nur bei Buchführung
- Private Vermögensverwaltung erfordert keine Buchführung; Buchführung würde gewerbliche Eigenbeurteilung durch den Steuerpflichtigen bekunden; Abklärung des Vorliegens einer Buchhaltung durch die Steuerbehörden; bei Absenz einer Buchhaltung lehnen dann die Steuerbehörden die Verlustverrechnung ab.
Weiterführende Informationen
» Grundstückgewinnsteuer: Steuersystematische Realisationstatbestände
» Grundstückgewinnsteuer: Gewerbsmässiger Liegenschaftenhandel
Nachteile der direkten Immobilienanlage
Die Nachteile der direkten Immobilienanlage sind das Kehrbild der Ziele der indirekten Immobilienanlage, nämlich:
- Keine Anonymität
- Keine Flexibilität (nur asset deal, kein Ausweichen auf einen share deal)
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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