Der ausserordentliche Güterstand der Gütertrennung tritt ein:
a) auf gerichtliche Anordnung hin
- bei Begehren eines Ehegatten (Art. 185 ZGB):
- Während des Zusammenlebens, wenn ein wichtiger Grund vorliegt
- Während des Getrenntlebens bei Aufhebung des gemeinsamen Haushalts durch den Eheschutzrichter, (Art. 176 Abs. 1 Ziff. 3 ZGB).
- Vorsorgliche Massnahmen im Scheidungsprozess (Art. 145 Abs. 2 ZGB)
- bei Begehren der Aufsichtsbehörde in Betreibungs- und Konkurssachen
b) Von Gesetzes wegen:
- bei gerichtlicher Trennung (Art. 146/147 ZGB)
- bei Konkurs des in Gütergemeinschaft lebenden Ehegatten (Art. 188 ZGB)
c) Aufhebung der Gütertrennung durch Ehevertrag oder durch das Gericht (Art. 187 ZGB).
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:Ehescheidung / EhetrennungEinleitung: Scheidung / TrennungAutoren:Heirat / EheschliessungEinleitung: Heirat / EheschliessungAutoren:EhevertragÜbersicht zum EhevertragAutoren:Eherecht / Eheschliessung / EheEinleitung zum Eherecht / der EheschliessungAutoren:Wohnsitz / SteuerdomizilEinleitung zum Wohnsitz in der SchweizAutoren:Ehegüterrecht / Eheliches Güterr...Einleitung zum Ehegüterrecht der Schweiz
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht