Die Ehegatten haben die Wahlmöglichkeit zwischen drei Güterständen:
1. Gütertrennung
2. Gütergemeinschaft
3. Errungenschaftsbeteiligung
Der Wechsel vom gesetzlichen zum vertraglichen Güterstand erfolgt durch den Abschluss eines Ehevertrages.
Ehegüterrecht / Eheliches Güterrecht
Die Ehegatten haben die Wahlmöglichkeit zwischen drei Güterständen:
1. Gütertrennung
2. Gütergemeinschaft
3. Errungenschaftsbeteiligung
Der Wechsel vom gesetzlichen zum vertraglichen Güterstand erfolgt durch den Abschluss eines Ehevertrages.