Stark verbreitet sind Errungenschaftsbeteiligungs-Modifikations-Eheverträge, womit der ordentliche Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung bestätigt und die Gesamtheit beider Vorschläge zugunsten des überlebenden Ehegatten vereinbart wird („Meistbegünstigungs-Ehevertrag“).
Gütertrennungs-Eheverträge finden sich v.a. bei Ehen zwischen Schweizern und Ausländern oder bei Patchwork- oder Rekombinationsfamilien.
Gütergemeinschafts-Eheverträge, sind dagegen bedeutend seltener anzutreffen, was u.a. wohl damit zu tun haben dürfte, dass die Gütergemeinschaft von den Ehegatten aufgrund der direkt dinglichen Wirkung auf das Gesamtgut, als eine zu weit gehende Bindung empfunden wird. In gewissen Konstellationen kann aber eine Gütergemeinschaft geeigneter sein, als eine Errungenschaftsbeteiligung; v.a. die Ausschlussgemeinschaft ermöglicht es für bestimmte Fälle eine geeignete, sehr flexible Gesamtgut-Zusammenstellung.
Literatur
- WIDMER CARMEN LADINA, Gestaltungsmöglichkeiten von Eheverträgen und Scheidungskonventionen, ZBJV 145/2009 S. 419 ff.
- AEBI-MÜLLER REGINA E., Die optimale Begünstigung des überlebenden Ehegatten, Güter-, erb-, obligationen- und versicherungsrechtliche Vorkehren, unter Berücksichtigung des Steuerrechts, 2. Aufl., Bern 2007
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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