Abgrenzungen zu anderen Gesellschaftsformen
Kollektivgesellschaft
= verselbständigte Gesamthandgemeinschaft, bei der die Gesellschafter subsidiär persönlich haften
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Kommanditgesellschaft
= vor allem personen- und teils kapitalbezogener Rechtsträger mit beschränkt eigener Rechtspersönlichkeit (Prozess-, Betreibungs- und Konkursfähigkeit), bei dem die unbeschränkt haftenden Gesellschafter (sog. Komplementäre) subsidiär persönlich haften und die Kommanditäre einer beschränkten Haftung unterworfen sind
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Aktiengesellschaft
= kapitalbezogener Rechtsträger mit eigener Rechtspersönlichkeit, bei der die Gesellschafter höchstens für die Aktien-Liberierung haften
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Kommanditaktiengesellschaft
= Rechtsträger nach dem Vorbild der AG, mit dem Unterschied, dass mindestens ein Gesellschafter den Gläubigern solidarisch und unbeschränkt wie der Kollektivgesellschafter haftet; die KMAG ist kaum verbreitet.
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Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
= teils kapitalbezogene (Stammkapital) und teils personenbezogene Gesellschaft (namentlich im HR eingetragene Gesellschafter als Teilhaber) mit eigener Rechtspersönlichkeit, deren Grundkapital (Stammkapital) in Stammeinlagen pro Gesellschafter eingeteilt ist, die mindestens durch CHF 1‘000 teilbar sind.
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