Der Arbeitgeber, der einen Arbeitnehmer in die Schweiz entsendet, muss diesem garantieren:
- eine Unterkunft
- in üblichem Standard, auch in Bezug auf
- Komfort
- Hygiene
- Toilette
- sanitäre Einrichtungen
- individuell nutz- und verschliessbarer Schrank
- ein ordentliches Bett
- in üblichem Standard, auch in Bezug auf
- die Entschädigung der Unterkunft
- die Entschädigung der Verpflegung
Hinsichtlich Entschädigung von Unterkunft und Verpflegung wird verwiesen auf die Weisung „Vorgehen zum internationalen Lohnvergleich“
- Entsendung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in die Schweiz und Dienstleistungserbringung durch selbstständig Erwerbstätige | seco.admin.ch
Weiterführende Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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