Einleitung
Da es sich bei den Entsandten meistens um Kadermitarbeiter oder um Spezialisten handelt, nehmen diese oft an Mitarbeiterbeteiligungsplänen teil.
Bei der Entsendung entsteht oft eine geografische Spaltungs-Situation:
- Zuteilungsland (Heimatland)
- Realisationsland (Entsendungsland)
Die Steuerfolge ist dann in der Regel, dass die Beteiligungsgabe nicht nur im Heimat-, sondern auch im Entsendungsland zu besteuern ist.
Die Mitarbeiterbeteiligung kann auf drei Arten geschehen:
- Immaterielle Beteiligung
- Integrierung der Mitarbeiter in Information und Kommunikation
- Einräumung von Mitspracherechten
- Erfolgs- bzw. Gewinnbeteiligung
- Erfolgsbeteiligung als variabler Lohnbestandteil
- Höhenbemessung aufgrund
- Umsatz
- Gewinn
- Wertschöpfung
- Produktionsmenge
- Individuelle Zielerreichung
- Kapitalbeteiligung
- Direkte Partizipation am Unternehmenskapital durch den Mitarbeiter
- Partizipation an der Wertsteigerung des Unternehmens
- Erfolgsbeteiligung (Dividendenausschüttung)
- Zurverfügungstellung von Fremd- oder Eigenkapital durch den Mitarbeiter
- Direkte Partizipation am Unternehmenskapital durch den Mitarbeiter
Bei der Mitarbeiterbeteiligung wird dem Barlohn nicht einfach eine variable Komponente hinzugefügt, sondern dem System von fixen und variablen Komponenten ein weiteres Element ergänzt:
- Beteiligung am Unternehmen
Die einzelnen Mitarbeiterbeteiligungspunkte sind:
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