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Erbteilung / Erbteilungsvertrag

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TEILUNGSVERTRAG

Rechtsgebiet:
Erbteilung / Erbteilungsvertrag
Stichworte:
Erbteilung, Erbteilungsvertrag
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Erbteilungsvertrag

Das Vertragswesen bei der Erbteilung wird geprägt durch folgende Themen:

» Arten von Teilungsverträgen

  • Schriftlicher Teilungsvertrag (ZGB 634)
  • Realteilung (ZGB 634)

» Inhalt des Teilungsvertrages

» Gewährleistung

» Vertrag über angefallenen Erbteil (ZGB 635)

» Vertrag über noch nicht angefallenen Erbteil (ZGB 636)

» Anfechtung der Teilung (ZGB 638)

Aufhebung der Erbengemeinschaft / Ende der Erbengemeinschaft

Die Erbteilung (auch: Teilung) löst die Erbengemeinschaft mit ihrer gesamthänderischen Berechtigungen durch Zuweisung der Nachlasswerte an die einzelnen Erben auf.

Die Teilung und die Auflösung der Erbengemeinschaft erfolgt auf ein jederzeit mögliches Begehren eines oder mehrerer Erben (vgl. ZGB 604, ZGB 609).

» Weiterführende Informationen zur Erbengemeinschaft

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