- Gesetzliche Grundlage
- Rechtsnatur
- Mitwirkung, keine gesetzliche Vertretung
- Voraussetzungen
- Notwendigkeit der Zustimmung des Beistandes zu bestimmten Handlungen des Betroffenen
- Zum Schutz des Betroffenen
- Urteilsfähigkeit des Betroffenen
- Wirkungen
- Keine gesetzliche Vertretung
- Betroffene muss selber handeln
- Einschränkung der Handlungsfähigkeit
- Erforderlichkeit der Zustimmung des Beistandes
- Ausdrücklich / konkludent
- Im Voraus / nachträglich
- Fehlen der Zustimmung:
- ZGB 19a Abs. 2 und 19 b
- Ausnahme
- Höchstpersönliche Rechte (ZGB 19 c)
- Erforderlichkeit der Zustimmung des Beistandes
- Keine gesetzliche Vertretung
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.