Gesetzlichen Grundlagen
Ende des Amtes
Von Gesetzes wegen
- Ablauf einer von der Erwachsenenschutzbehörde festgelegten Amtsdauer
- Ausnahme
- Bestätigung im Amt
- Ausnahme
- Ende der Beistandschaft
- Tod des Betroffenen
- Aufhebung
- Anlass
- Auf Antrag
- Des Betroffenen
- Einer nahestehenden Person
- Vom Amtes wegen
- Auf Antrag
- Anlass
- Voraussetzung
- Kein Grund für die Fortdauer
- Ende des Arbeitsverhältnisses als Berufsbeistand
- Verbeiständung / Urteilsunfähigkeit / Tod des Beistands
Entlassung
- Auf Begehren des Beistandes
- Frühestens nach 4 Jahre Amtsdauer
- Ausnahme
- Wichtige Gründe
- Übrige Fälle
- Entfallen der Eignung
- Anderer wichtiger Grund
- Tätigwerden der Erwachsenenschutzbehörde
- Von Amtes wegen
- Auf Antrag
- Betroffener
- Nahestehende Person
Weiterführung der Geschäfte
- Grundsatz
- Weiterführung der nichtaufschiebbaren Geschäfte
- Bis Übernahme durch den Nachfolger
- Ausnahme
- Anderweitige Anordnung der Erwachsenenschutzbehörde
- Berufsbeistände
Schlussbericht und Schlussrechnung
- Beistand
- Erstattung eines Schlussberichts
- Einreichung einer Schlussrechnung
- Ausnahme
- Entbindung von der Pflicht durch Erwachsenenschutzbehörde
- Beendigung des Arbeitsverhältnisses eines Berufsbeistandes
- Entbindung von der Pflicht durch Erwachsenenschutzbehörde
- Erwachsenenschutzbehörde
- Prüfung und Genehmigung
- periodische Berichte und Rechnungen
- Zustellung
- Dem Betroffenen / seinen Erben
- Ggf. neuem Beistand
- Gleichzeitiges Hinweisen in die Bestimmungen über Verantwortlichkeit
- Mitteilung
- Entlastung des Beistandes
- Verweigerung der Genehmigung
- Prüfung und Genehmigung
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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