Voraussetzungen
- Schwächezustand
- Psychische Störung
- Anerkannte Krankheitsbilder der Psychiatrie
- Psychosen
- Psychopathien
- Etc.
- Demenz, insbesondere Altersdemenz
- Suchtkrankheiten
- Alkoholabhängigkeit
- Drogenabhängigkeit
- Medikamentenabhängigkeit
- Etc.
- Anerkannte Krankheitsbilder der Psychiatrie
- Geistige Behinderung
- Angeborene oder erworbene Intelligenzdefekte verschiedener Schweregrade
- Schwere Verwahrlosung
- „Zustand der Verkommenheit“ (BGE 128 III 12, E. 3)
- welcher mit der Menschenwürde schlechterdings nicht mehr vereinbar ist
- Botschaft Erwachsenenschutz BBl 2006 7062
- Beispiel
- Obdachlosigkeit allein genügt nicht
- „Zustand der Verkommenheit“ (BGE 128 III 12, E. 3)
- Psychische Störung
- Geeignete Einrichtung
- Weit zu verstehen
- Auch Wohn- und Pflegeheime bieten punktuell entsprechende Leistungen
- Erforderlichkeit der Unterbringung
- Keine andere Möglichkeit der nötigen Behandlung / Betreuung
- Berücksichtigung
- Belastung / Schutz von Angehörigen / Dritten
Exkurs: Freiwilliger Eintritt
Keine Erforderlichkeit der fürsorgerischen Unterbringung
Wirkungen
Unterbringung in einer geeigneten Einrichtung
Entlassung
Voraussetzungen
- Entfallen der Voraussetzungen der fürsorgerischen Unterbringung
- Unterbringungsvoraussetzungen beim Betroffenen
- Geeignetheit der Einrichtung
- Ersuchen
- Befugnis
- Betroffener
- Nahestehende Person
- Zeitpunkt
- Jederzeit
- Verfahren
- Unverzüglicher Entscheid über das Ersuchen
- Befugnis
- Zurückbehaltung freiwillig Eingetretener
- Voraussetzungen
- Entscheidbefugnis
- Ärztliche Leitung der Einrichtung
- Notwendige Umstände
- Selbstgefährdung
- Leib
- Leben
- Ernsthafte Gefahr für das Leben / die körperliche Integrität Dritter
- Selbstgefährdung
- Entscheidbefugnis
- Rechtsfolgen
- Zurückbehaltung
- Dauer
- Höchstens 3 Tage
- Ausnahme
- Vorliegen eines vollstreckbaren Unterbringungsentscheids
- Information des Betroffenen
- Schriftlich
- Hinweis auf die Möglichkeit, das Gericht anzurufen
- Voraussetzungen
Periodische Überprüfung
Überprüfung der Unterbringungsvoraussetzungen
- Inhalt
- Unterbringungsvoraussetzungen beim Betroffenen
- Geeignetheit der Einrichtung
- Häufigkeit
- Regelmässig
- 1. Überprüfung
- Spätestens 6 Monate nach Beginn der Unterbringung
- 2. Überprüfung
- Spätestens innerhalb von weiteren 6 Monate
- Anschliessend
- Nach Bedarf
- Mindestens 1 Mal jährlich
- 1. Überprüfung
- Regelmässig
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.