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Erwachsenenschutz

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Fürsorgerische Unterbringung

Rechtsgebiet:
Erwachsenenschutz
Stichworte:
Erwachsenenschutz, Erwachsenenschutzrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Voraussetzungen

  • Schwächezustand
    • Psychische Störung
      • Anerkannte Krankheitsbilder der Psychiatrie
        • Psychosen
        • Psychopathien
        • Etc.
      • Demenz, insbesondere Altersdemenz
      • Suchtkrankheiten
        • Alkoholabhängigkeit
        • Drogenabhängigkeit
        • Medikamentenabhängigkeit
        • Etc.
    • Geistige Behinderung
      • Angeborene oder erworbene Intelligenzdefekte verschiedener Schweregrade
    • Schwere Verwahrlosung
      • „Zustand der Verkommenheit“ (BGE 128 III 12, E. 3)
        • welcher mit der Menschenwürde schlechterdings nicht mehr vereinbar ist
        • Botschaft Erwachsenenschutz BBl 2006 7062
        • Beispiel
          • Obdachlosigkeit allein genügt nicht
  • Geeignete Einrichtung
    • Weit zu verstehen
    • Auch Wohn- und Pflegeheime bieten punktuell entsprechende Leistungen
  • Erforderlichkeit der Unterbringung
    • Keine andere Möglichkeit der nötigen Behandlung / Betreuung
  • Berücksichtigung
    • Belastung / Schutz von Angehörigen / Dritten

Exkurs: Freiwilliger Eintritt

Keine Erforderlichkeit der fürsorgerischen Unterbringung

Wirkungen

Unterbringung in einer geeigneten Einrichtung

Entlassung

Voraussetzungen

  • Entfallen der Voraussetzungen der fürsorgerischen Unterbringung
    • Unterbringungsvoraussetzungen beim Betroffenen
    • Geeignetheit der Einrichtung
  • Ersuchen
    • Befugnis
      • Betroffener
      • Nahestehende Person
    • Zeitpunkt
      • Jederzeit
    • Verfahren
      • Unverzüglicher Entscheid über das Ersuchen
  • Zurückbehaltung freiwillig Eingetretener
    • Voraussetzungen
      • Entscheidbefugnis
        • Ärztliche Leitung der Einrichtung
      • Notwendige Umstände
        • Selbstgefährdung
          • Leib
          • Leben
        • Ernsthafte Gefahr für das Leben / die körperliche Integrität Dritter
    • Rechtsfolgen
      • Zurückbehaltung
      • Dauer
        • Höchstens 3 Tage
        • Ausnahme
          • Vorliegen eines vollstreckbaren Unterbringungsentscheids
        • Information des Betroffenen
          • Schriftlich
          • Hinweis auf die Möglichkeit, das Gericht anzurufen

Periodische Überprüfung

Überprüfung der Unterbringungsvoraussetzungen

  • Inhalt
    • Unterbringungsvoraussetzungen beim Betroffenen
    • Geeignetheit der Einrichtung
  • Häufigkeit
    • Regelmässig
      • 1. Überprüfung
        • Spätestens 6 Monate nach Beginn der Unterbringung
      • 2. Überprüfung
        • Spätestens innerhalb von weiteren 6 Monate
      • Anschliessend
        • Nach Bedarf
        • Mindestens 1 Mal jährlich

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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