Erwachsenenschutzbehörde
- Verschwiegenheitspflicht
- Ausnahme
- Entgegenstehende überwiegende Interessen
- Ausnahme
- Auskunftspflicht
- Inhalt
- Auskunft über das Vorliegen und die Wirkungen einer Erwachsenenschutzmassnahme
- Befugnis
- Glaubhaftmachung eines Interesses
- Inhalt
Wirkung der Erwachsenenschutzmassnahmen gegenüber Dritten
- Grundsatz
- Geltung gegenüber Dritten
- auch bei Gutgläubigkeit
- Geltung gegenüber Dritten
- Ausnahme
- Vor der Mitteilung an Schuldner im Hinblick auf die befreiende Wirkung der Leistung
- Voraussetzungen der Geltung
- Mitteilung an Schuldnern
- Tatsache der Einschränkung der Handlungsfähigkeit des Betroffenen
- Voraussetzung der befreienden Wirkung der Leistung des Schuldners
- Erbringung gegenüber dem Beistand
- Mitteilung an Schuldnern
Zusammenarbeitspflicht
- Voraussetzungen
- Gefahr der Selbstgefährdung
- Gefahr der Begehung von Verbrechen oder Vergehen, die schwere körperliche, seelische oder materielle Schädigung eines anderen zur Folge haben
- Wirkung
- Zusammenarbeitspflicht
- Erwachsenenschutzbehörde
- Betroffene Stelle
- Polizei
- Berechtigung zur Mitteilung an die Erwachsenenschutzbehörde
- Trotz Amts- / Berufsgeheimnisses
- Zusammenarbeitspflicht
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