Erwachsenenschutzbehörde
- Verschwiegenheitspflicht
- Ausnahme
- Entgegenstehende überwiegende Interessen
- Ausnahme
- Auskunftspflicht
- Inhalt
- Auskunft über das Vorliegen und die Wirkungen einer Erwachsenenschutzmassnahme
- Befugnis
- Glaubhaftmachung eines Interesses
- Inhalt
Wirkung der Erwachsenenschutzmassnahmen gegenüber Dritten
- Grundsatz
- Geltung gegenüber Dritten
- auch bei Gutgläubigkeit
- Geltung gegenüber Dritten
- Ausnahme
- Vor der Mitteilung an Schuldner im Hinblick auf die befreiende Wirkung der Leistung
- Voraussetzungen der Geltung
- Mitteilung an Schuldnern
- Tatsache der Einschränkung der Handlungsfähigkeit des Betroffenen
- Voraussetzung der befreienden Wirkung der Leistung des Schuldners
- Erbringung gegenüber dem Beistand
- Mitteilung an Schuldnern
Zusammenarbeitspflicht
- Voraussetzungen
- Gefahr der Selbstgefährdung
- Gefahr der Begehung von Verbrechen oder Vergehen, die schwere körperliche, seelische oder materielle Schädigung eines anderen zur Folge haben
- Wirkung
- Zusammenarbeitspflicht
- Erwachsenenschutzbehörde
- Betroffene Stelle
- Polizei
- Berechtigung zur Mitteilung an die Erwachsenenschutzbehörde
- Trotz Amts- / Berufsgeheimnisses
- Zusammenarbeitspflicht
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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