Erwachsenenschutzbehörde
- Verschwiegenheitspflicht
- Ausnahme
- Entgegenstehende überwiegende Interessen
- Ausnahme
- Auskunftspflicht
- Inhalt
- Auskunft über das Vorliegen und die Wirkungen einer Erwachsenenschutzmassnahme
- Befugnis
- Glaubhaftmachung eines Interesses
- Inhalt
Wirkung der Erwachsenenschutzmassnahmen gegenüber Dritten
- Grundsatz
- Geltung gegenüber Dritten
- auch bei Gutgläubigkeit
- Geltung gegenüber Dritten
- Ausnahme
- Vor der Mitteilung an Schuldner im Hinblick auf die befreiende Wirkung der Leistung
- Voraussetzungen der Geltung
- Mitteilung an Schuldnern
- Tatsache der Einschränkung der Handlungsfähigkeit des Betroffenen
- Voraussetzung der befreienden Wirkung der Leistung des Schuldners
- Erbringung gegenüber dem Beistand
- Mitteilung an Schuldnern
Zusammenarbeitspflicht
- Voraussetzungen
- Gefahr der Selbstgefährdung
- Gefahr der Begehung von Verbrechen oder Vergehen, die schwere körperliche, seelische oder materielle Schädigung eines anderen zur Folge haben
- Wirkung
- Zusammenarbeitspflicht
- Erwachsenenschutzbehörde
- Betroffene Stelle
- Polizei
- Berechtigung zur Mitteilung an die Erwachsenenschutzbehörde
- Trotz Amts- / Berufsgeheimnisses
- Zusammenarbeitspflicht
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:ErwachsenenschutzEinleitung zum ErwachsenenschutzAutoren:KonkubinatEinleitung zum KonkubinatAutoren:GrundstückkaufGrundstückkaufAutoren:Schenkungen / SpendenEinleitung: Schenkungen in der SchweizAutoren:StalkingEinleitung zu StalkingAutoren:Trust-RechtEinleitung: Trust und Trust-Recht / Trust-Law
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht