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Erwachsenenschutz

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Checkliste Verantwortlichkeit der Behörden

Rechtsgebiet:
Erwachsenenschutz
Stichworte:
Erwachsenenschutz, Erwachsenenschutzrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Hier finden Sie eine Checkliste zum Thema Verantwortlichkeit der Behörden zum Download:

Checkliste Verantwortlichkeit der Behörden

Aktive Legitimation: Geschädigte Person

  1. Betroffener
  2. Umstritten
  • Nahestehende Personen
  • Dritte

Passive Legitimation: Kanton

Sachlicher Anwendungsbereich

  1. Behördliche Massnahme des Erwachsenenschutzrechts
  • Beistandschaften
  • Verzicht auf eine Beistandschaft
  • Fürsorgerische Unterbringung
  • Medizinischen Massnahmen im Rahmen einer fürsorgerischen Unterbringung
  • Nicht: Handeln der Wohn- und Pflegeeinrichtungen
  1. Sonstiges Verhalten der Erwachsenenschutz- / Aufsichtsbehörde
  • Eigene Vorsorge
  • Gesetzliche Massnahmen
  • Aufsichtsrechtliche Massnahmen

Voraussetzungen

  1. Widerrechtliches Handeln / Unterlassen: Verletzung einer wesentlichen Amtspflicht
  2. Rechtsverletzung
  3. Vermögensschaden = unfreiwillige Vermögensminderung
  4. Kausalität
  5. Verschulden

Rechtsfolgen

  1. Anspruch auf Schadenersatz
  2. Anspruch auf Genugtuung

Verjährung

  1. Grundsatz
  • 3 Jahre nach dem Tag, an dem der Geschädigte Kenntnis vom Schaden und der ersatzpflichtigen Person erhalten hat
  • Spätestens 10 Jahre vom Tage an gerechnet, an welchem das schädigende Verhalten erfolgte oder aufhörte, bei Körperverletzung oder Tötung 20 Jahre
  1. Ausnahmen
  • Haftungsbegründendes Verhalten = Strafbare Handlung
    • frühestens mit Eintritt der strafrechtlichen Verfolgungsverjährung
    • frühestens 3 Jahre seit Eröffnung eines erstinstanzlichen Strafurteils
  • Haftungsbegründendes Verhalten: Anordnung / Durchführung einer Dauermassnahme
      • Beginn der Verjährungsfrist
        • Nicht vor dem Wegfall der Dauermassnahme / ihrer Weiterführung durch einen anderen Kanton
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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