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Erwachsenenschutz

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Checkliste Verantwortlichkeit der Behörden

Rechtsgebiet:
Erwachsenenschutz
Stichworte:
Erwachsenenschutz, Erwachsenenschutzrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Hier finden Sie eine Checkliste zum Thema Verantwortlichkeit der Behörden zum Download:

Checkliste Verantwortlichkeit der Behörden

Aktive Legitimation: Geschädigte Person

  1. Betroffener
  2. Umstritten
  • Nahestehende Personen
  • Dritte

Passive Legitimation: Kanton

Sachlicher Anwendungsbereich

  1. Behördliche Massnahme des Erwachsenenschutzrechts
  • Beistandschaften
  • Verzicht auf eine Beistandschaft
  • Fürsorgerische Unterbringung
  • Medizinischen Massnahmen im Rahmen einer fürsorgerischen Unterbringung
  • Nicht: Handeln der Wohn- und Pflegeeinrichtungen
  1. Sonstiges Verhalten der Erwachsenenschutz- / Aufsichtsbehörde
  • Eigene Vorsorge
  • Gesetzliche Massnahmen
  • Aufsichtsrechtliche Massnahmen

Voraussetzungen

  1. Widerrechtliches Handeln / Unterlassen: Verletzung einer wesentlichen Amtspflicht
  2. Rechtsverletzung
  3. Vermögensschaden = unfreiwillige Vermögensminderung
  4. Kausalität
  5. Verschulden

Rechtsfolgen

  1. Anspruch auf Schadenersatz
  2. Anspruch auf Genugtuung

Verjährung

  1. Grundsatz
  • 3 Jahre nach dem Tag, an dem der Geschädigte Kenntnis vom Schaden und der ersatzpflichtigen Person erhalten hat
  • Spätestens 10 Jahre vom Tage an gerechnet, an welchem das schädigende Verhalten erfolgte oder aufhörte, bei Körperverletzung oder Tötung 20 Jahre
  1. Ausnahmen
  • Haftungsbegründendes Verhalten = Strafbare Handlung
    • frühestens mit Eintritt der strafrechtlichen Verfolgungsverjährung
    • frühestens 3 Jahre seit Eröffnung eines erstinstanzlichen Strafurteils
  • Haftungsbegründendes Verhalten: Anordnung / Durchführung einer Dauermassnahme
      • Beginn der Verjährungsfrist
        • Nicht vor dem Wegfall der Dauermassnahme / ihrer Weiterführung durch einen anderen Kanton

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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