Hier finden Sie eine Checkliste zum Thema Verantwortlichkeit der Behörden zum Download:
Checkliste Verantwortlichkeit der Behörden
Aktive Legitimation: Geschädigte Person
- Betroffener
- Umstritten
- Nahestehende Personen
- Dritte
Passive Legitimation: Kanton
Sachlicher Anwendungsbereich
- Behördliche Massnahme des Erwachsenenschutzrechts
- Beistandschaften
- Verzicht auf eine Beistandschaft
- Fürsorgerische Unterbringung
- Medizinischen Massnahmen im Rahmen einer fürsorgerischen Unterbringung
- Nicht: Handeln der Wohn- und Pflegeeinrichtungen
- Sonstiges Verhalten der Erwachsenenschutz- / Aufsichtsbehörde
- Eigene Vorsorge
- Gesetzliche Massnahmen
- Aufsichtsrechtliche Massnahmen
Voraussetzungen
- Widerrechtliches Handeln / Unterlassen: Verletzung einer wesentlichen Amtspflicht
- Rechtsverletzung
- Vermögensschaden = unfreiwillige Vermögensminderung
- Kausalität
- Verschulden
Rechtsfolgen
- Anspruch auf Schadenersatz
- Anspruch auf Genugtuung
Verjährung
- Grundsatz
- 3 Jahre nach dem Tag, an dem der Geschädigte Kenntnis vom Schaden und der ersatzpflichtigen Person erhalten hat
- Spätestens 10 Jahre vom Tage an gerechnet, an welchem das schädigende Verhalten erfolgte oder aufhörte, bei Körperverletzung oder Tötung 20 Jahre
- Ausnahmen
- Haftungsbegründendes Verhalten = Strafbare Handlung
- frühestens mit Eintritt der strafrechtlichen Verfolgungsverjährung
- frühestens 3 Jahre seit Eröffnung eines erstinstanzlichen Strafurteils
- Haftungsbegründendes Verhalten: Anordnung / Durchführung einer Dauermassnahme
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- Beginn der Verjährungsfrist
- Nicht vor dem Wegfall der Dauermassnahme / ihrer Weiterführung durch einen anderen Kanton
- Beginn der Verjährungsfrist
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Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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