Hier finden Sie eine Checkliste zum Thema Wohn- und Pflegeeinrichtungen / Betreuungsvertrag:
Checkliste Wohn- und Pflegeeinrichtungen / Betreuungsvertrag
Betreuungsvertrag
- Voraussetzungen
- Urteilsunfähige Person
- Länger dauernde Betreuung
- Betreuung in Wohn- und Pflegeeinrichtung
- Rechtsfolge: Pflicht zum Abschluss eines Betreuungsvertrages
- Inhalt: Leistungen der Einrichtung + Entgelt
- Form: Schriftlichkeit
- Berücksichtigung der Wünsche des Betroffenen
- Vertretungsberechtigte (der Reihe nach)
- In Patientenverfügung / Vorsorgeauftrag bezeichnete Person
- Beistand mit einem Vertretungsrecht bei medizinischen Massnahmen
- Ehegatte / eingetragener Partner, wenn
- Führung eines gemeinsamen Haushalts oder
- Regelmässiges und persönliches Beistandleisten
- Gemeinsamen Haushalt führende Person, wenn
- regelmässiges und persönliches Beistandleisten
- Nachkommen, wenn
- regelmässiges und persönliches Beistandleisten
- Eltern, wenn
- regelmässiges und persönliches Beistandleisten
- Geschwister, wenn
- regelmässiges und persönliches Beistandleisten
Einschränkung der Bewegungsfreiheit
Voraussetzungen
- Weniger einschneidende Massnahmen nicht ausreichend
- Notwendige Umstände
- Ernsthafte Gefahr für Leben / körperliche Integrität des Betroffenen
- Ernsthafte Gefahr für Leben / körperliche Integrität eines Dritten
- Schwierige Störung des Gemeinschaftslebens
- Pflicht der Aufklärung des Betroffenen vor der Massnahme
- Ausnahme: Notfallsituationen
- Möglichst baldige Aufhebung
- Regelmässige Überprüfung der Berechtigung
Protokollierung + Information
- Protokollierungspflicht
- Informationspflicht
- Vertrauensperson
- Einsichtsrecht
- Vertrauensperson
- Einrichtung beaufsichtigende Personen
Einschreiten der Erwachsenenschutzbehörde
- Anrufungsbefugnis
- Betroffener
- Nahestehende Person
- Wichtig: Pflicht der Einrichtung zur unverzüglichen Weiterleitung an Erwachsenenschutzbehörde
- Form: Schriftlichkeit
- Zuständige Behörde: am Sitz der Einrichtung
- Voraussetzung: Gesetzeswidrigkeit der Massnahme
- Befugnisse der Erwachsenenschutzbehörde
- Änderung / Aufhebung der Massnahme
- Anordnung einer Erwachsenenschutzmassnahme
- Benachrichtigung der Aufsichtsbehörde
Schutz der Persönlichkeit durch die Einrichtung
- Förderung der Kontakte nach Aussen
- Benachrichtigung der Erwachsenenschutzbehörde, wenn niemand sich um den Betroffenen ausserhalb der Einrichtung kümmert
- Freie Arztwahl
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