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Erwachsenenschutz

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Ehegatte / eingetragener Partner als Beistand

Rechtsgebiet:
Erwachsenenschutz
Stichworte:
Erwachsenenschutz, Erwachsenenschutzrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Ernennung zum Beistand

  • Auf Vorschlag des Betroffenen
  • Auf eigenem Vorschlag

Voraussetzungen

  • Zeitliche Verfügbarkeit
  • Gewährleistung der persönlichen Ausübung des Amtes
  • Persönliche + fachliche Eignung
  • Kein Interessenkonflikt

Wer als Ehegatte / eingetragener Partner als Beistand eingesetzt wird, kann von der Erwachsenenschutzbehörde teilweise / gänzliche von folgenden Pflichten entbunden werden

  • Inventarpflicht
  • Pflicht zur periodischen Berichterstattung
  • Pflicht zur periodischen Rechnungsablage
  • Pflicht, für bestimmte Geschäfte die Zustimmung einzuholen

Voraussetzungen

  • Rechtfertigung durch die Umstände

Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die obigen Ausführungen zu Behördlichen Massnahmen verwiesen.

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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