Besteht kein Vorsorgeauftrag / Patientenfügung kommen die gesetzlichen Vertretungsregelungen zum Zuge.
Umfang des Vertretungsrechts
- Alle zur Deckung des Unterhaltsbedarfs erforderlichen Rechtshandlungen
- Ordentliche Verwaltung des Einkommens / der übrigen Vermögenswerte
- Nötigenfalls die Befugnis zur Postöffnung und –erledigung
- Annahme in guten Treuen, dass
- Erforderlichkeit der Bezahlung von Rechnungen
- Erforderlichkeit einer Antwort auf einen Brief / ein E-Mail
- Ausnahme
- Ausserordentliche Vermögensverwaltung: Erforderlichkeit einer Zustimmung durch Erwachsenenschutzbehörde
- Annahme in guten Treuen, dass
Gesetzliches Vertretungsrecht im Bereich der medizinischen Massnahmen
- Keine Vorsorgeauftrag / Patientenverfügung
- Kein Beistand mit einer entsprechenden Vertretungsbefugnis
- Gelebte Beziehung mit dem Partner
- Führung des gemeinsamen Haushalts oder
- Leistung der regelmässigen und persönlichen Beistands
Im Streitfall / bei Zweifeln über das gesetzliche Vertretungsrecht
- Möglichkeit der Ausstellung einer Ermächtigungsurkunde durch Erwachsenenschutzbehörde
Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die obigen Ausführungen zu Gesetzlichen Massnahmen verwiesen.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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