Besteht kein Vorsorgeauftrag / Patientenfügung kommen die gesetzlichen Vertretungsregelungen zum Zuge.
Umfang des Vertretungsrechts
- Alle zur Deckung des Unterhaltsbedarfs erforderlichen Rechtshandlungen
- Ordentliche Verwaltung des Einkommens / der übrigen Vermögenswerte
- Nötigenfalls die Befugnis zur Postöffnung und –erledigung
- Annahme in guten Treuen, dass
- Erforderlichkeit der Bezahlung von Rechnungen
- Erforderlichkeit einer Antwort auf einen Brief / ein E-Mail
- Ausnahme
- Ausserordentliche Vermögensverwaltung: Erforderlichkeit einer Zustimmung durch Erwachsenenschutzbehörde
- Annahme in guten Treuen, dass
Gesetzliches Vertretungsrecht im Bereich der medizinischen Massnahmen
- Keine Vorsorgeauftrag / Patientenverfügung
- Kein Beistand mit einer entsprechenden Vertretungsbefugnis
- Gelebte Beziehung mit dem Partner
- Führung des gemeinsamen Haushalts oder
- Leistung der regelmässigen und persönlichen Beistands
Im Streitfall / bei Zweifeln über das gesetzliche Vertretungsrecht
- Möglichkeit der Ausstellung einer Ermächtigungsurkunde durch Erwachsenenschutzbehörde
Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die obigen Ausführungen zu Gesetzlichen Massnahmen verwiesen.
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