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Erwachsenenschutz

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Gesetzliches Vertretungsrecht

Rechtsgebiet:
Erwachsenenschutz
Stichworte:
Erwachsenenschutz, Erwachsenenschutzrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Besteht kein Vorsorgeauftrag / Patientenfügung kommen die gesetzlichen Vertretungsregelungen zum Zuge.

Umfang des Vertretungsrechts

  • Alle zur Deckung des Unterhaltsbedarfs erforderlichen Rechtshandlungen
  • Ordentliche Verwaltung des Einkommens / der übrigen Vermögenswerte
  • Nötigenfalls die Befugnis zur Postöffnung und –erledigung
    • Annahme in guten Treuen, dass
      • Erforderlichkeit der Bezahlung von Rechnungen
      • Erforderlichkeit einer Antwort auf einen Brief / ein E-Mail
    • Ausnahme
      • Ausserordentliche Vermögensverwaltung: Erforderlichkeit einer Zustimmung durch Erwachsenenschutzbehörde

Gesetzliches Vertretungsrecht im Bereich der medizinischen Massnahmen

  • Keine Vorsorgeauftrag / Patientenverfügung
  • Kein Beistand mit einer entsprechenden Vertretungsbefugnis
  • Gelebte Beziehung mit dem Partner
    • Führung des gemeinsamen Haushalts oder
    • Leistung der regelmässigen und persönlichen Beistands

Im Streitfall / bei Zweifeln über das gesetzliche Vertretungsrecht

  • Möglichkeit der Ausstellung einer Ermächtigungsurkunde durch Erwachsenenschutzbehörde

Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die obigen Ausführungen zu Gesetzlichen Massnahmen verwiesen.

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