Die Vertretungsbefugnis entspricht derjenigen im Zusammenhang mit medizinischen Massnahmen.
Ehegatte / eingetragener Partner ist vertretungsbefugt, wenn
- Im Vorsorgeauftrag / Patientenverfügung bestimmt
- Ansonsten, wenn
- Kein/e anderweitige/r Vorsorgeauftrag / Patientenverfügung
- Kein Beistand mit einer entsprechenden Vertretungsbefugnis
- Gelebte Beziehung mit dem Partner
- Führung des gemeinsamen Haushalts oder
- Leistung der regelmässigen und persönlichen Beistands
Wird eine urteilsunfähige Person für längere Dauer in einer Wohn- oder Pflegeeinrichtung betreut, müssen die Leistungen der Einrichtung und das Entgelt in einem schriftlichen Betreuungsvertrag festgehalten werden.
Hat der Ehegatte / eingetragene Partner das Vertretungsrecht, vertritt er den Betroffenen in folgenden Angelegenheiten:
- Abschluss / Änderung / Aufhebung des Betreuungsvertrages
- Bei die Bewegungsfreiheit einschränkenden Massnahmen
- Wird informiert
- Einsehungsrecht in Bezug auf das zu führende Protokoll
Als nahestehende Person kann der Ehegatte / eingetragene Partner gegen die die Bewegungsfreiheit einschränkenden Massnahmen die Erwachsenenschutzbehörde anrufen.
Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die obigen Ausführungen zu Wohn- und Pflegeeinrichtungen verwiesen.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.