LAWINFO

Erwachsenenschutz

QR Code

Ausnahme

Rechtsgebiet:
Erwachsenenschutz
Stichworte:
Erwachsenenschutz, Erwachsenenschutzrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Wenn die eigenen Mittel der pflegebedürftigen Person unzureichend sind, kommen hinsichtlich der Kostentragungspflicht für die Beherbergung, Betreuung und Pflege des Pflegebedürftigen in einem Wohn- und Pflegeheim folgende Hilfequellen in Betracht:

Selbsthilfe

  • Verwendung von vorhandenem Einkommen / Vermögen
  • AHV/IV-Bezüge (s.o.)
  • Ergänzungsleistungen (gemäss ELG, s.o. Gesetzliche Massnahmen/Exkurs: Wohn- und Pflegeeinrichtungen/Kostentragung/Grundsatz)
    • Wenn die Renten und das Einkommen nicht die minimalen Lebenskosten decken
  • Einsatz eigener Arbeitskraft
  • etc.

Leistungsverpflichtungen Dritter

  • Geltendmachung aller privat- und öffentlich-rechtlichen Ansprüche des Pflegebedürftigen
    • Leistungen der Sozialversicherungen
    • familienrechtliche Unterhaltsbeiträge
      • Unterhaltspflicht der Eltern gegenüber Kindern, ZGB 276 ff.
        • grundsätzlich bis zur Volljährigkeit
        • spätestens mit Abschluss einer Erstausbildung, sofern zumutbar
      • Unterhaltspflichten unter Ehegatten, ZGB 163 ff.
      • Unterhaltspflichten unter eingetragenen Partnern, PartG 13
      • Nachehelicher Unterhalt, ZGB 125 ff.
      • Unterhalt nach Auflösung der eingetragenen Partnerschaft, PartG 34
    • Ansprüche aus Verträgen
    • Schadenersatzansprüche und Stipendien
    • etc.

Freiwillige Leistungen Dritter

    • Leistungen ohne rechtliche Verpflichtung

Verwandtenunterstützung

Sozialrechtliche Ansprüche subsidiär (!)

  • Sozialfürsorge kann nur in Anspruch genommen werden, wenn die vorrangigen (oben genannten) Hilfequellen fehlschlagen
  • Gesetzliche Grundlage
    • Kantonale Sozialhilfegesetze und dazu ergangene Verordnungen

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.