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Erwachsenenschutz

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Haftung

Rechtsgebiet:
Erwachsenenschutz
Stichworte:
Erwachsenenschutz, Erwachsenenschutzrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Haftung der vertretungsberechtigten Person richtet sich nach den Bestimmungen des Obligationenrechts über den Auftrag.

Gesetzliche Grundlagen

Haftungsziel

Der Vertreter haftet für:

Erfüllung / Nichterfüllung

Nichterfüllung

Nichterfüllung:
  • Untätigkeit des Vertreters
  • (Nachträgliche) Unmöglichkeit der Erfüllung
Rechtsfolgen:

Verspätete Erfüllung

  • Schadensersatz (vgl. OR 397, 102 ff.) inkl. Verzugszins (OR 104)
    • Verzug (OR 102)
    • Fristsetzung (evt. durch die Erwachsenenschutzbehörde)
      • Ablauf der Frist (OR 107)
      • Entbehrlichkeit der Fristsetzung (OR 108)
    • Vermögensschaden
      • Unfreiwillige Vermögensminderung = Differenz zwischen dem Stand des Vermögens vor und nach dem schädigenden Ereignis
    • Widerrechtlichkeit
    • Kausalität
    • Verschulden
  • Schutzmassnahmen der Erwachsenenschutzbehörde

Schlechtleistung

Schlechtleistung:
  • Sorgfaltswidrige Ausführung
  • Verletzung der Pflicht zur persönlichen Auftragsausführung
  • Verletzung des Integritätsinteresses des Auftraggebers
    • Vertragswidrige Vermögens- oder Personenschädigung (Begleitschaden)
Rechtsfolgen:
  • Schadensersatz (vgl. OR 397, 398, 399, 97)
    • Vermögensschaden
      • Unfreiwillige Vermögensminderung = Differenz zwischen dem Stand des Vermögens vor und nach dem schädigenden Ereignis
    • Widerrechtlichkeit
      • = Verletzung der Vertreters-Pflichten
    • Kausalität
    • Verschulden
  • Schutzmassnahmen der Erwachsenenschutzbehörde
Ausnahme

Beistand, vgl. Erwachsenenschutzrechtliche Verantwortung

Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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