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Erwachsenenschutz

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Kinder

Rechtsgebiet:
Erwachsenenschutz
Stichworte:
Erwachsenenschutz, Erwachsenenschutzrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Als nahestehende Personen haben Kinder im Wesentlichen ähnliche Rechte wie die Ehegatten / eingetragene Partner.

Kinder haben jedoch keine allgemeinen gesetzlichen Vertretungsrechte. Sie können ihre Eltern nur im Rahmen der medizinischen Massnahmen gesetzlich vertreten und nur soweit es keine vorrangige Vertreter gibt (vgl. ZGB 378) sowie soweit sie dem Betroffenen regelmässig und persönlich Beistand leisten.

Die gesetzlichen Vertretungsrechte des Ehegatten / eingetragenen Partners im Rahmen der medizinischen Massnahmen gehen denen der Kinder grundsätzlich vor.

Etwas anderes gilt, wenn die Kinder im Vorsorgeauftrag / in der Patientenverfügung als Vertretungsberechtigte oder im Zusammenhang mit der fürsorgerischen Unterbringung als Vertrauenspersonen bezeichnet werden.

Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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