- Vermeidung eines Übernahmeverschuldens
- Der Beauftragte sollte einen Auftrag nur annehmen, wenn er und ggf. sein Hilfspersonal der in Aussicht genommenen Geschäftsbesorgung gewachsen ist
- Kritische Selbstbeurteilung
- eigene Fähigkeiten
- Aus- und Weiterbildung
- Erfahrung
- Aktualität eigener Kenntnisse
- Der Beauftragte kann sich später nicht auf Ausbildungsmängel, ungenügende Erfahrung und fehlende Forschungskenntnisse berufen
- Vgl. hiezu BGE 92 II 174, BGE 67 II 22 f., 56 II 375
- Kritische Beurteilung
- Interne Fachleute
- Eterne Fachleute
- Analyse von Auftragsart
- Analyse des Auftragsumfangs
- Analyse der Zeitdauer für die Auftragserledigung
- Analyse der Erfolgsaussichten des Auftrags
- Planung der Auftragsausführung
- Problemlösungen
- Beizug von Inhouse-Fachleuten
- Beizug von Fachexperten
Weiterführende Informationen
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