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Erwachsenenschutz

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Auftraggeber-Weisungen

Rechtsgebiet:
Erwachsenenschutz
Stichworte:
Erwachsenenschutz, Erwachsenenschutzrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Grundsätze

  • Befolgungspflicht
    • Der Beauftragte hat die Auftraggeber-Weisungen zu befolgen

Ausnahmen

  • Zustimmungsdispensation
    • wenn nach den Umständen die Einholung einer Erlaubnis nicht tunlich ist (OR 397 Abs. 1)
  • Zustimmungsfiktion
    • wenn anzunehmen ist, der Auftraggeber würde bei Kenntnis der Sachlage zustimmen (OR 397 Abs. 1)
  • Abweichung von der Weisung ohne Vorliegen einer Zustimmungsdispensation oder Zustimmungsfiktion
    • Auftrag gilt nur dann als erfüllt, wenn der Beauftragte den daraus erwachsenden Nachteil auf sich nimmt (OR 397 Abs. 2)

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