Der Vorsorgeauftrag beinhaltet eine Aufforderung an eine andere Person, Handlungen zugunsten der auftraggebenden Person für den Fall ihrer Urteilsunfähigkeit auf den Gebieten der Personen- oder Vermögenssorge oder Vertretung im Rechtsverkehr vorzunehmen.
Legaldefinition
Eine Person kann eine natürliche oder juristische Person beauftragen, im Fall ihrer Urteilsunfähigkeit die Personensorge oder die Vermögensorge zu übernehmen oder sie im Rechtsverkehr zu vertreten (ZGB 360).
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