Der Vorsorgeauftrag enthält die Ermächtigung (Vollmacht) zu den Rechtshandlungen, die zu dessen Ausführung gehören (vgl. OR 396 Abs. 2)
Form der Vollmacht
Grundsatz:
- Formfreie Erteilung (vgl. BGE 99 II 41, BGE 81 II 231)
- → Auch stillschweigend
Ausnahmen:
- Grundstückkauf (GBV 49)
- Bürgschaft (OR 493 Abs. 6)
Vertretungsmacht
Grundsatz (OR 396 Abs. 2)
- Auftrag beinhaltet Ermächtigung zur Vornahme der erforderlichen Rechtshandlungen
- Umfang der Vollmacht beurteilt sich nach den konkreten Umständen
Ausnahme (OR 396 Abs. 3)
- Nichtanwendbarkeit der Vertretungsmachts-Vermutung von OR 396 Abs. 2
- Prozessanhebung
- Abschluss eines Vergleichs
- Annahme eines Schiedsgericht
- Eingehung von Wechselverbindlichkeiten
- Belastung oder Veräusserung von Grundstücken
- Ausrichtung von Schenkungen
- → Umstritten, ob im Vorsorgeauftrag eine besondere Ermächtigung für die Vornahme dieser Geschäfte nötig
- → Empfehlenswert ausdrücklich aufzuzählen
Weiterführende Informationen
Abgrenzungen
Vollmacht im Vorsorgeauftrag
- Vorsorgeauftrag enthält die Ermächtigung zu vom Vorsorgeauftrag gedeckten Rechtshandlungen
Vollmacht ohne Vorsorgeauftrag
- = Vollmacht ohne zugrunde liegenden Auftrag
- → Keine Regelung des Innenverhältnisses der Parteien
- → Ermächtigung, aber keine Verpflichtung zum Handeln
- Keine Auslösung der Rechtswirkungen eines Vorsorgeauftrags
Vollmacht in einem obligationsrechtlichen Auftrag
Grundsatz
- Erlöschen des Auftrages mit dem Eintritt der Handlungsunfähigkeit
- Erlöschen der Vollmacht mit dem Eintritt der Handlungsunfähigkeit
Ausnahme
- Weitergeltungsklausel
- Problem: Verhältnis zum Vorsorgeauftrag, da einfache Schriftform genügt
- Grundsatz
- Zulässigkeit
- Auftrag + Vollmacht vor dem Inkrafttreten des neuen Erwachsenenschutzrechts erteilt
- Auftrag + Vollmacht sollen bereits vor Urteilsunfähigkeit des Auftraggebers Wirkungen entfalten
- Zulässigkeit
- Ausnahme
- Unzulässigkeit
- Auftrag + Vollmacht sollen erst mit Eintritt der Urteilsunfähigkeit des Auftraggebers Wirkungen entfalten
→ Vorsorgeauftrag, lex specialis
- Auftrag + Vollmacht sollen erst mit Eintritt der Urteilsunfähigkeit des Auftraggebers Wirkungen entfalten
- Unzulässigkeit
- Grundsatz
Literatur
- LANGENEGGER ERNST in: ROSCH DANIEL / BÜCHLER ANDREA / JAKOB DOMINIQUE (Hrsg.), Erwachsenenschutzrecht, 2. Auflage, Basel 2015, ZGB 360 N 4 ff.
- BREITSCHMID PETER / MATT ISABEL, Im Vorfeld des Vorsorgeauftrages: Wirrungen um die (altrechtliche) Vorsorgevollmacht (BGE 134 III 385 ff.), Pflegerecht 2012, 226 f.
Judikatur
Weiterführende Informationen
- Konnexität des Auftrages und der Regeln zur Stellvertretung
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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