Im Auftragsrecht verjähren Ansprüche wie folgt:
- Grundsatz
- nach 10 Jahren
- Vergütungsansprüche bestimmter Berufsträger
- nach 5 Jahren (OR 128 Ziffer 3)
- Ablieferungsanspruch
- Beginn der Verjährungsfrist mit der Beendigung Auftrags (vgl. BGE 91 II 449 ff.), vorbehältlich der Vermögenswerte-Rückgabe vor mehr als 10 Jahren (vgl. BGE 91 II 453 f.)
- BGE 91 II 449 ff.
- Schadenersatzanspruch aus Vertragsverletzung
- Beginn der Verjährungsfrist mit der Vornahme der unsorgfältigen Handlung (und nicht mit Kenntnis des Schadens, vgl. BGE 87 II 158)
Judikatur
- BGE 91 II 451 ff.
- BGE 87 II 158
- SemJud 1989 232
- ZR 1981 Nr. 24
Weiterführende Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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