Dogmatische Einordnung
In der Praxis sind folgende Escrow-Verhältnisse anzutreffen:
Reguläres Pfandrecht mit Pfandhalterschaft
- = beschränktes dingliches Recht, aufgrund dessen eine fremde bewegliche Sache oder ein Recht insofern belastet ist (Faustpfand), als eine Forderung durch die Verwertungsbefugnis zu gunsten des Gläubigers gesichert wird
Irreguläres Pfandrecht mit Pfandhalterschaft
- = Schuldner überträgt zur Sicherung dem Gläubiger bestimmte vertretbare Gegenstände zu Eigentum mit der Abrede, dass ihm der Gläubiger bei Erlöschen der Sicherheitsforderung entsprechende Ware in gleicher Menge und Qualität zurückgeben müsse
Dreiseitige Sicherungsübereignung
- = Schuldner (Treugeber) überträgt dem Gläubiger (Treuhänder) zur Forderungssicherung das Eigentum an einer beweglichen Sache mit der Abrede, dass der Gläubiger von seinem Veräusserungsrecht nur sicherungsweise Gebrauch macht und bei Erlöschen der Forderung die Pfandsache zurücküberträgt.
Dreiseitige Sicherungsabtretung von Namenpapieren
- = Schuldner (Treugeber) tritt dem Gläubiger (Treuhänder) zur Forderungssicherung das Recht aus dem Namenpapier samt Nebenrechten mit der Abrede ab, dass der Gläubiger von seinem Veräusserungsrecht nur sicherungsweise Gebrauch macht und bei Erlöschen der Forderung das Recht (und ggf. das Wertpapier) zurücküberträgt (und ggf. zurückgibt).
Praktische Anwendungsfälle
Ohne Anspruch auf Vollständigkeit sind im Rechtsalltag folgende Fälle anzutreffen: