Agenda
Die Administrativbehörde ist befugt, im Einzelfall folgende Massnahmen (alternativ oder kumuliert) anzuordnen:
- Verweigerung des Lernfahr- oder Führerausweises;
- Verwarnung;
- Anordnung von Verkehrsunterricht;
- Befristeter Entzug des Führerausweises für Motorfahrzeuge;
- Aberkennung des Rechts, von einem ausländischen Führerausweis in der Schweiz Gebrauch zu machen (d.h. Fahrverbot auf schweizerischem Grund);
- Kontrollfahrt oder neue Führerprüfung;
- Anordnung einer verkehrsmedizinischen oder -psychologischen Untersuchung zur Abklärung der Fahreignung;
- Sicherungsentzug des Führerausweises auf unbestimmte Zeit wegen fehlender Fahreignung.