Agenda
Bei einer Fahrt in angetrunkenem Zustand wird nebst dem Strafverfahren auch ein separates Administrativverfahren beim Strassenverkehrsamt am Wohnsitz der betroffenen Person eröffnet.
Die Abteilung für Administrativmassnahmen des kantonalen Strassenverkehrsamtes überprüft, ob für den konkreten strassenverkehrsrechtlichen Vorfall eine Massnahme anzuordnen ist.