Agenda
Besteht die berufliche Notwendigkeit, ein Motorfahrzeug zu führen, so kann bei der Administrativbehörde eine angemessene Reduktion der Dauer des Führerausweisentzugs beantragt werden. Die Notwendigkeit ist zu belegen.
Die Administrativbehörde darf bei der Reduktion jedoch die gesetzliche Mindestentzugsdauer nicht unterschreiten.